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Online-Durc

Veröffentlichung: 01/09/2020

Die Sammelbescheinigung über die ordnungsgemäße Beitragslage (DURC) ist das Dokument, mit dem bei Eingabe der italienischen Steuernummer der zu prüfenden Person im Telematikmodus und in Echtzeit die Ordnungsmäßigkeit der Beiträge an das INPS, das INAIL und, für Unternehmen, die zur Anwendung der Tarifverträge des Bausektors verpflichtet sind, an die Rentenkassen des Bausektors, erklärt wird.

Zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit sind berechtigt:

  • Aufträge vergebende Verwaltungen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Aufträge vergebende Körperschaften und andere Auftraggeber, andere Auftraggeber und öffentliche Aufträge ausschreibende Auftraggeber;
  • Unternehmenszertifizierungsstellen (SOA) zur Zertifizierung und Qualifizierung von Unternehmen mit der institutionellen Aufgabe, für diejenigen, die öffentliche Arbeiten durchführen, die notwendigen Qualifikationselemente, einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Beiträge, zu ermitteln und zu bescheinigen;
  • genehmigende öffentliche Verwaltungen, auch im Sinne des Artikels 90, Abs. 9 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 9. April 2008 Nr. 81;
  • öffentliche Verwaltungen, Konzessionäre und Betreiber öffentlicher Dienstleistungen, die gemäß dem Präsidialdekret Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 handeln;
  • Unternehmen oder Selbstständige in Bezug auf die eigene Beitragsposition oder, vorbehaltlich einer Vollmacht durch das Unternehmen oder den Selbstständigen selbst, derjenige, der ein Interesse daran hat;
  • Banken oder Finanzintermediäre, vorbehaltlich einer Vollmacht durch den Kreditnehmer, im Zusammenhang mit der Abtretung von Krediten, die mit der elektronischen Kreditzertifizierungsplattform zertifiziert wurden.

Mit Inkrafttreten des Ministerialdekrets vom 30. Januar 2015, der in Umsetzung von Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 20. März 2014 erlassen wurde, erfolgt die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beiträge ausschließlich mit telematischen Mitteln und in Echtzeit. Ein positives Ergebnis der Ordnungsmäßigkeitsprüfung erzeugt das Online-Durc mit einer Gültigkeit von 120 Tage nach der Anfrage.

Liefert das Verfahren kein Echtzeit-Ergebnis der Ordnungsmäßigkeit, so übermittelt jede der Einrichtungen über die PEC der betroffenen Person oder der von ihr beauftragten Stelle die Aufforderung zur Regelung der Beitragslage innerhalb einer Frist von höchstens 15 Tagen nach Zustellung der Aufforderung.

Die Überprüfung erfolgt in Bezug auf die Personen, die im Besitz der Durc sein müssen: Arbeitgeber, in Bezug auf alle Arten von Arbeitsverhältnissen und selbstständiger Erwerbstätigkeit, einschließlich der Personen, die gemäß Artikel 2 Absatz 26 des Gesetzes Nr. 335 vom 22. März 1995 in der so genannten Getrennten Verwaltung versichert sein müssen; Selbstständige.

Für den Fall, dass die italienische Steuernummer, für die eine Überprüfung erforderlich ist, mit einer online gültigen Durc verbunden ist, verweist das System auf dieses Dokument (Artikel 6 Absatz 3 Ministerialdekret 30. Januar 2015).

Die Online-Durc kann innerhalb der Gültigkeitsdauer in allen Verfahren, in denen  erforderlich ist, verwendet werden. Während des gleichen Zeitraums wird die Möglichkeit, eine neue Abfrage für die gleiche Steuernummer zu aktivieren, verhindert.

Die Online-Durc ist nicht nur für jene Person oder Einrichtung, die sie angefordert hat, frei verfügbar, sondern auch für jeden, der daran interessiert ist.

Die Durc und die Erklärung der Inanspruchnahme der vergünstigten Festsetzung

Als Teil der vollständigen Liste der in Artikel 3 des Ministerialdekrets vom 30. Januar 2015 geregelten Ordnungsmäßigkeitsanforderungen ist die Bestimmung in Artikel 54 des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 24. April 2017, in die Gesetzesstand erhoben durch das Gesetz Nr. 96 vom 21. Juni 2017, als eine besondere Disziplin zu sehen, die im Falle einer Erklärung zur Inanspruchnahme der vergünstigten Festsetzung der Belastungen, die den Inkassobeauftragten gemäß Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 193 vom 22. Oktober 2016, mit Änderungen in den Gesetzesstand erhoben durch das Gesetz Nr. 225 vom 1. Dezember 2016 anvertraut wurden, es dem Beitragszahler ermöglicht, in Bezug auf die vorgenannten Belastungen ein Ordnungsmäßigkeitsergebnis in der Zeit zwischen dem Tag der Abgabe der Inanspruchnahmeerklärung und dem Tag des Ablaufs der ersten oder einzelnen Rate (Absatz 1) zu erzielen, unbeschadet des Bestehens aller anderen in dem vorgenannten Artikel 3 vorgesehenen Anforderungen.

Die in Artikel 54 Absatz 1 des G.v.D. Nr. 50/2017 genannte Regelung gilt auch für die Fälle der vergünstigten Festsetzung nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstaben a) und b) des Gesetzesdekrets Nr. 148 vom 16. Oktober 2017, die mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 172 vom 4. Dezember 2017 in den Gesetzesstand erhoben wurde.

Das gesamte Verfahren der vergünstigten Festsetzung wird ausschließlich mit der Zahlung der fälligen Beträge in einer einmaligen Zahlung oder mit der Zahlung der ersten Rate im Falle einer Ratenzahlung abgeschlossen. Im Falle eines ausbleibenden, einer unzureichenden oder verspäteten Zahlung der einmaligen Zahlung oder einer der Raten, mit denen die Zahlung der fälligen Beträge aufgeschoben wurde, wird daher die gesamte gemäß Artikel 54 Absatz 1 erstellte Durc von den für die Überprüfung zuständigen Stellen annulliert.

Die annullierten Dokumente werden in einem speziellen Bereich des Online-Durc-Dienstes veröffentlicht, um sie den Antragstellern und daran interessierten Personen zur Verfügung zu stellen.

Nachfolgend sind die Rechtsquellen aufgeführt:

  • Artikel4 des Gesetzesdekrets vom 20. März 2014 Nr. 34, mit Änderungen durch das Gesetz vom 16. Mai 2014, Nr. 78 in den Gesetzesstand erhoben;
  • Ministerialdekret vom 30. Januar 2015;
  • Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik 8. Juni 2015, Nr. 19;
  • INAIL-Rundschreiben vom 26. Juni 2015, Nr. 61;
  • INPS-Rundschreiben vom 26. Juni 2015, Nr. 126;
  • Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, 23. Februar 2016;
  • Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, 2. November 2016, Nr. 33;
  • INPS-Rundschreiben vom 2. Mai 2017, Nr. 80;
  • Nachricht vom 23. Januar 2018, Nr. 322.

Voraussetzungen

Das neue System ermöglicht die Überprüfung in Echtzeit durch eine einzige Abfrage in den Archiven von INPS, INAIL und Rentenkassen des Bausektors, nur mit Eingabe der Steuernummer der zu überprüfenden Person oder Körperschaft.

Das Dokument, das in einem nicht editierbaren PDF-Format erstellt wird, hat den folgenden Mindestinhalt:

  • Name oder Firmenname, Sitz und Steuernummer der Person, für welche die Prüfung durchgeführt wird;
  • Registrierung bei INPS, INAIL und Rentenkasse des Bausektors;
  • Erklärung der Ordnungsmäßigkeit;
  • Identifikationsnummer, Datum der Überprüfung und Ablaufdatum der Gültigkeit des Online-Durc.

Die Verfügbarkeit des Ergebnisses wird an die PEC-Adresse übermittelt, die der Antragsteller beim Zugriff auf den Durc-Onlinedienst im System registriert hat.

Das Dokument mit dem Titel „Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beiträge“ wird nur den Personen zur Verfügung gestellt, die die Befragung vor der Definition des Ergebnisses durchgeführt haben, was nicht mehr als 30 Tage ab der ersten Anfrage betragen darf. In diesem Fall gibt das Dokument die fälligen Beträge und die Ursachen von Unregelmäßigkeiten für die Zwecke der Verpflichtung zur Aktivierung der Ersatzmaßnahmen – geregelt durch Art. 4 des Präsidialdekrets Nr. 207 vom 5. Oktober 2010, erweitert in seiner Wirksamkeit durch Artikel 31 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 69 vom 21. Juni 2013, mit Änderungen in den Gesetzesstand erhoben durch das Gesetz Nr. 98 vom 9. August 2013, das seine Anwendung auf öffentliche Auszahlungen von Subventionen, Beiträgen, Unterstützungen, Finanzhilfen und wirtschaftlichen Vorteilen jeglicher Art ausgedehnt hat, die jetzt durch Artikel 30 Absätze 5 und 5-bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 50 vom 18. April 2016 geregelt werden – durch die Auftraggeber und die in Bearbeitung befindlichen Verwaltungen an.

Zeitpunkt der Antragstellung

Das Ergebnis der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beiträge ersetzt in jeglicher Hinsicht die Durc, wo immer dies vorgesehen ist:

  • für Subventionen, Beiträge, Unterstützungen, Finanzhilfen und wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art, einschließlich derjenigen gemäß Artikel 1 Absatz 553 des Gesetzes Nr. 266 vom 23. Dezember 2005 (EU-Zuschüsse und Investitionszuschüsse);
  • im Rahmen von Vergabeverfahren für öffentliche Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen sowie für private Bauarbeiten;
  • für die Ausstellung der SOA-Bescheinigung.

Antragstellung

Öffentliche Verwaltungen, die bewilligenden und ausführenden Verwaltungen und die SOAs greifen mit jenen Anmeldedaten/Berechtigungen auf den Dienst zu, die ihnen bereits für die Anwendung Sportello Unico Previdenziale zugewiesen wurden (SA/AP und SOA-Nutzer), welche im INAIL-System sowohl über das INPS- als auch über das INAIL-Portal zugänglich ist. Für diese Benutzer sind die Berechtigungen weiterhin über den Sportello Unico Previdenziale registriert.

Unternehmen oder Selbstständige greifen auf die eigene Beitragsposition zu oder erteilen denjenigen, die ein Interesse daran haben, ihre Vollmacht.

Banken oder Finanzintermediäre können vorbehaltlich einer Vollmacht durch den Kreditnehmer im Zusammenhang mit der Abtretung von zertifizierten Krediten darauf zugreifen.

Im Falle einer Vollmacht ist ein spezifisches Dokument erforderlich, das von der die Vollmacht erteilenden Partei an die Institute übermittelt und von der bevollmächtigten Partei, die die Überprüfung in eigener Verantwortung durchführt, aufbewahrt werden muss.

Der Zugriff auf die Online-Durc erfolgt für diese Benutzer ausschließlich über das INPS-Portal über den speziellen Dienst.

Die Arbeitsvermittler, die in Artikel 12 des Gesetzes Nr. 12 vom 11. Januar 1979 genannten Personen und andere Personen, die nach besonderen Regeln ermächtigt sind, im Namen der betreffenden Person Arbeits- und Sozialversicherungspflichten zu erfüllen, können die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit im neuen System im Namen der Personen durchführen, die ihnen die gleichen Verpflichtungen übertragen haben.