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Einzahlungen Hausfrauen/männer

Veröffentlichung: 23/10/2020

Wer in den Hausfrauenfonds eingeschrieben ist, muss Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Die Personen, die unentgeltlich Familienmitglieder pflegen, können sich in den Hausfrauenfonds einschreiben und die Einzahlungen vornehmen.

Sobald dem Antrag auf Aufnahme in den Fonds stattgegeben wurde, erhält der Beitragszahler zusammen mit dem Brief, der die Einschreibung bestätigt, die ersten Einzahlungsformulare der Postbank, mit denen er die ersten Einzahlungen vornehmen kann. Das Einzahlungsformular ist auch auf der Internetseite des INPS als PDF verfügbar und kann mit den eigenen Daten ausgefüllt kostenlos ausgedruckt werden.

Die Einzahlung kann zu jeglichem Zeitpunkt des Jahres erfolgen und der Betrag ist frei wählbar, auch wenn mindestens 25,82 Euro pro Monat eingezahlt werden müssen, damit der Monat als voller Beitragsmonat zählt. Um zu wissen, wie viele Einzahlungen  welcher Höhe das INPS jedes Jahr anrechnet, reicht es aus, die Summe aller Einzahlungen des fraglichen Jahres durch 25,82 Euro zu teilen. Wer zum Beispiel 110 Euro in einem Jahr eingezahlt hat, dem werden vier Monate angerechnet.

Die eingezahlten Beiträge sind vollständig von den einkommensteuerpflichtigen Einkünften des Eingeschriebenen und der Familienmitglieder, für die er aufkommen muss, absetzbar.