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Gutschrift von fiktiven Beiträgen für tägliche Arbeitspausen

Veröffentlichung: 05/08/2020

Eshandelt sich hierbei umfiktive Beiträge, die für die täglichen Arbeitspausen anerkannt werden, die nach den gesetzlich festgelegten Verfahren vom Vater und von der Mutter im ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. 

Die Gutschrift der fiktiven Beiträge steht der Mutter und dem Vater des Kindes im ersten Lebensjahr zu.

Der Arbeitgeber muss Mütternwährend des ersten Lebensjahres des Kindes zwei Arbeitspausen gewähren, die auch während des Tages kumulierbar sind. Es steht nur eine einzige Ruhezeit zu, wenn die tägliche Arbeitszeit weniger als sechs Stunden beträgt.

Die in Artikel 39 Absatz 1 des Gesetzeserlasses Nr. 151vom 26. März 2001 genannten Arbeitspausen haben jeweils eine Dauer von einer Stunde und gelten für die Dauer und die Vergütung der Arbeit als Arbeitszeit.

Die Arbeitspausen betragen jeweils eine halbe Stunde, wenn die Arbeitnehmerin dievom Arbeitgeber in der Produktionseinheit oder in deren unmittelbarer Nähe eingerichtete Kinderkrippe oder andere geeigneten Einrichtungen in Anspruch nimmt.

Die in Artikel 40 des G.v.D. Nr. 151/2001 genannten Arbeitspausen werden dem berufstätigen Vater gewährt:

  • wenn der Vater das alleinige Sorgerecht hat;
  • als Alternative zur berufstätigen Mutter, die die Arbeitspausen nicht in Anspruch nimmt;
  • falls die Mutter keine Angestellte ist;
  • im Falle des Todes oder einer schweren Krankheit der Mutter.

Im Falle von Mehrlingsgeburtenwerden die Arbeitspausen verdoppelt und die zusätzlich zu den in Artikel 39 Absatz 1 desG.v.D. Nr. 151/2001 vorgesehene Stunden können auch vom Vater genutzt werden.

Die Bestimmungen über die Arbeitspausen gemäß den Artikeln 39, 40, 41 und 45 des G.v.D. Nr. 151/2001gelten auch für Adoption und Pflegeelternschaft innerhalb des ersten Jahres nach Eintritt des Kindes in die Familie.

Die Gutschrift basiert auf den vom Arbeitgeber übermittelten Meldungen.

Hinweis:

Diese Leistungsbeschreibung stellt keine Rechtsquelle   dar und darf nicht als Grundlage für eine Forderung und/oder Arbeits- oder Rentenentscheidungen verwendet werden.