Sie sind in

Antrag auf Freistellung von den Freiwilligen Beitragsnachzahlungen für TFS/TFR-Zwecke - Staatsangestellte

Veröffentlichung: 24/09/2020

Durch diesen Dienst ist es möglich, den Antrag auf Freistellung von den Freiwilligen Beitragsnachzahlungen für TFS/TFR-Zwecke online zu übermitteln.

Der Dienst richtet sich an öffentlich Bedienstete und öffentliche Einrichtungen oder Verwaltungen als Arbeitgeber, die bei den vom Institut verwalteten Sozialversicherungen registriert sind.

Das Verfahren „SIN (Sistema Informativo Normalizzato, Normalisiertes Informationssystem) - Freiwillige Beitragsnachzahlungen für TFS/TFR-Zwecke“ ermöglicht es, eine neue Beitragsnachzahlungsermittlung für den Abzug von noch nicht fälligen Ratenzahlungen nach dem vom Angestellten gestellten Freistellungsantrag zu generieren.

Einrichtungen können Fragen zum neuen System an das neue Postfach-System HDServiziApplicativi-GDP@inps.it richten, wobei im Betreff „Antrag auf Freistellung von den Freiwilligen Beitragsnachzahlungen für TFS/TFR-Zwecke - Staatsangestellte“ anzugeben ist.