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Unterbrechung der Zahlung der Freiwilligen Beitragsnachzahlungen

Veröffentlichung: 24/09/2020

Die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen in Form von Ratenzahlung können unterbrochen werden, indem beim Institut online ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Nur Angestellte, die noch im Dienst sind, dürfen die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen unterbrechen.

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.

Der Online-Dienst ermöglicht das Ausfüllen des Antrags, ihn an die zuständige Stelle zu senden und die zugehörige Protokollnummer einzusehen. Auch die Liste der gesendeten Fragen kann aufgerufen werden.

Vor dem Ausfüllen des Antrags ist es ratsam, den eigenen Versicherungsverlauf einzusehen und im Falle von Unregelmäßigkeiten entsprechende Änderungen zu beantragen.