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Listen der untergeordneten, angestellten landwirtschaftlichen Arbeitskräfte

Veröffentlichung: 25/06/2020

Das Institut veröffentlicht jedes Jahr die Listen der untergeordneten, angestellten landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, die, gemäß der geltenden Bestimmungen, einen Anspruch auf Sozialleistungen darstellen.

Die Veröffentlichung der Listen richtet sich an untergeordnete, angestellte landwirtschaftliche Arbeitskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen.

Das INPS erstellt die Listen mit den Namen der untergeordneten, angestellten landwirtschaftlichen Arbeitskräften auf der Grundlage der jährlich, durch das DMAG/POSAGRI Formular, gemeldeten Beitrags- und Lohndaten.

Für alle rechtlichen Zwecke hat die Veröffentlichung den Wert einer Benachrichtigung für die betroffenen Personen.

Ab dem 23. Juli 2020 - dem Datum der Veröffentlichung des Kommunikats im Amtsblatt vom 23. Juli 2020, Nr. 184, das sich auf Artikel 43 Absatz 7 der Gesetzesverordnung Nr. 76/2020 bezieht - werden die Änderungen der Arbeitstage, die nach der Erstellung und Veröffentlichung der ersten Änderungsliste 2020 eintreten, den betroffenen Arbeitnehmern durch eine individuelle Mitteilung per Einschreiben oder zertifizierter E-Mail (PEC) mitgeteilt.