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Die einfache PIN in eine PIN mit dispositiver Funktion umwandeln

Veröffentlichung: 24/02/2017

Die einfache PIN in eine PIN mit dispositiver Funktion umwandeln

Wurde die PIN über das Online-Verfahren oder über das Contact Center beantragt, so wird eine einfache PIN zugewiesen, mittels der es allerdings nicht möglich ist, Leistungen und Begünstigungen zu beantragen, sowie das eigene künftige Rentenausmaß zu berechnen.
Diese Dienste können beansprucht werden, allerdings erst nachdem die einfache PIN in eine PIN mit dispositiver Funktion umgeändert wird. Hierfür können Sie entweder eine NISF-Amtsstelle aufsuchen oder das dazu bestimmte Online-Verfahren zur Umänderung Ihrer PIN verwenden.
Nachdem Sie Ihre einfache PIN eingegeben haben, müssen Sie das Formblatt ausdrucken, unterschreiben, zusammen mit einem Personalausweis einscannen und daraufhin  online übermitteln.

Sie können das unterzeichnete Formblatt (mit der Kopie Ihres Personalausweises) auch dem Contact Center per Fax senden (Faxnummer 800 803164) oder persönlich bei einer NISF-Amtsstelle abgeben.

Nach erfolgter Datenprüfung wird die einfache PIN in eine PIN mit dispositiver Funktion umgewandelt.