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Änderung der Daten von selbstständigen Landwirten

Veröffentlichung: 05/02/2021

Unternehmen von selbstständigen Landwirten müssen ihre Daten zur Geschäftstätigkeit über die Einheitliche Mitteilung („ComUnica“-System) ändern.

Die Verwendung der Einheitlichen Mitteilung für die Änderung der Daten richtet sich an Landwirte, an professionelle landwirtschaftliche Unternehmer und an assoziierte Selbstständige in der Landwirtschaft.

Die Einheitliche Mitteilung zur Änderung der Daten muss innerhalb von 90 Tagen nach der Änderung online eingereicht werden und ermöglicht die Aktualisierung des Wohnsitzes, der Zusammensetzung des Haushalts, der Fläche, der Einkommensstruktur der bewirtschafteten Flächen oder der gehaltenen Nutztiere, was zu einem Anstieg oder Rückgang des landwirtschaftlichen Einkommens im Zusammenhang mit den Beitragsbereichen führen kann.