Sie sind in

Einschreibung der Betriebsstätte

Veröffentlichung: 05/02/2021

Mit der Einleitung des Prinzips der Einheit der Beitragsposition muss der Arbeitgeber die Kenndaten der Betriebsstätte, in der die Mitarbeiter des Unternehmens beschäftigt sind, angeben. Im Anschluss wird das Einschreibungverfahren dargestellt.

Die Einschreibung der Betriebsstätte ist ein Dienst für Arbeitgeber.

Das Rundschreiben vom 31. Dezember 2010, Nr. 172 gibt den Arbeitgebern (direkt oder über institutionelle Vermittlungen) Aufschluss über die Meldeverfahren zur Übermittlung der Kenndaten der Betriebsstätte, in der die Mitarbeiter des Betriebs tätig sind, und möglicherweise auch über deren Beschäftigungsdauer.

Die Kommunikation kann nun mit einem Gesamt-Upload über eine XML-Datei erfolgen.

Das INPS hat die Veröffentlichung eines technischen Dokuments (pdf 130KB) zur Zusammenstellung des XML-Datenflusses, des Validierungsschemas (XSD) und einer kurzen Bedienungsanleitung (pdf 386KB) freigegeben. Zu weiteren Erläuterungen stehen die Texte der Pressemitteilung vom 21. März 2012, Nr. 4999 und des Rundschreibens 172/2010 zu Ihrer Verfügung.