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Löschung – Landwirtschaftsbetriebe

Veröffentlichung: 10/02/2021

Die Landwirtschaftsbetriebe können die Löschung aus der Landwirtschaftskasse aufgrund der Beendigung der Tätigkeit beantragen.

Beantragt werden kann die Löschung von Landwirtschaftsbetrieben, die landwirtschaftliche Arbeitskräfte mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen einstellen.

Der Antrag auf Löschung muss online über den entsprechenden Dienst innerhalb von 30 Tagen nach Stilllegung der landwirtschaftlichen Tätigkeit mit Beschäftigten gestellt werden (INPS-Rundschreiben Nr. 88 vom 11. Juli 2006).