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Stilllegung – öffentliche Körperschaften und Behörden

Veröffentlichung: 10/02/2021

Arbeitgeber, die bei der Verwaltung der Öffentlich Bediensteten (Gestione Dipendenti Pubblici) eingetragen sind, müssen die Stilllegung ihrer Beitragsposition bei Einstellung der Tätigkeit auch infolge einer Verschmelzung durch Aufnahme oder bei Einstellung aller Arbeitnehmerverhältnisse, die die Pflicht zur Einschreibung in dieser Kasse beinhalten, beantragen.

Die Mitteilung über die Stilllegung muss von den öffentlichen Körperschaften und Behörden und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von Arbeitgebern der Privatwirtschaft von Beschäftigten, die bei mindestens einer der für Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorgesehenen Kassen versichert sind, übermittelt werden.

Für die Mitteilung über die Stilllegung gelten dieselben Bedingungen, die für die Einschreibung bei der Gestione Dipendenti Pubblici vorgesehen sind.