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Einheitliche Bescheinigung

Veröffentlichung: 29/04/2021

Mit dem "Einheitliche Bescheinigung" genannten Formular bestätigt das INPS den Beziehern von Renten-, Sozialversicherungs-, Sozial- und einkommensstützenden Leistungen die in dem entsprechenden Bezugsjahr bezogenen Leistungen.

Die „Einheitliche Bescheinigung“ kann von allen Bürgern angefordert werden, die vom INPS Bezüge aus Lohnbeschäftigung oder ähnlichem, Rentenzahlungen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Provisionen oder sonstige Einkünfte bezogen haben.

Im Falle von zwei oder mehreren INPS-Leistungen wird ein einheitliches Formular erstellt, das alle oben angegebenen Einnahmen des Vorjahres bescheinigt.

Die einheitliche Bescheinigung ist bis zum 31. März jeden Jahres für die Einkünfte des Vorjahres erhältlich und kann über den entsprechenden Dienst auf der INPS-Webseite online angezeigt und ausgedruckt werden.

Alternativ kann man sie wie folgt erhalten:

  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz; die Bescheinigung wird an die Wohnanschrift des Antragstellers geschickt;
  • direkt am Schalter der örtlich zuständigen INPS-Stellen oder an den Self-Service-Stationen;
  • bei den Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Diensten;
  • über einen Antrag an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) richiestacertificazioneunica@postacert.inps.gov.it unter Hinzufügung einer Kopie des Personalausweises des Antragstellers; die Einheitliche Bescheinigung wird an die beim Antrag verwendete PEC-Adresse geschickt;
  • Stadtverwaltungen und sonstige öffentliche Verwaltungen, die mit dem INPS ein Protokoll für die Aktivierung eines Kunden-Servicepoints unterzeichnet haben.

Für Bürger über 80 Jahren, die eine Begleitzulage, Sonderzulage oder einen Kommunikationszuschlag beziehen, wurde der Dienst "Mobiler Schalter ins Leben gerufen, bei dem eine entsprechende Mitteilung mit den telefonischen Kontaktdaten der örtlich zuständigen Stelle versendet wird, um den Versand der einheitlichen Bescheinigung an die Adresse des Wohnortes zu beantragen.

Rentner mit Wohnsitz im Ausland können die Einheitliche Bescheinigung beantragen, indem sie zwischen 8:00 Uhr rund 19:00 Uhr (italienische Uhrzeit) die Nummern (+39) 06 59058000 oder (+39) 06 59053132 anrufen und ihre persönlichen Daten und die italienische Steuernummer mitteilen.

Die Einheitliche Bescheinigung kann auch von einer mit einer Vollmacht ausgestatteten Person oder von den Erben eines Verstorbenen beantragt werden. Im ersten Fall ist nicht nur die Vollmacht erforderlich, die das INPS dazu berechtigt, die Bescheinigung auszustellen, sondern benötigt werden auch Kopien der Ausweispapiere der betroffenen Person und des Bevollmächtigten. Erben hingegen müssen eine eidesstattliche Erklärung sowie eine Kopie des Ausweisdokuments vorliegen.

Die alten Formulare ”CUD” und die Einheitlichen Bescheinigungen der vergangenen Jahre stehen den Bürgern in dem Bereich “Sozialversicherungsübersicht des Bürgers” zur Verfügung und können über den Menüpunkt „Formulare“ im Onlinedienst aufgerufen werden.