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Beantragung der Rechtsnachfolge eines Hypothekendarlehens

Veröffentlichung: 12/05/2021

Nach dem Tod des Darlehensnehmers ist es möglich, Darlehensvertrag zu übernehmen.

Die Übernahme des Darlehens ist möglich durch den hinterbliebenen Ehegatten oder, in Abwesenheit, den Kindern, wenn sie Mitglieder des Familienhaushalts sind, wie in der entsprechenden Verordnung angegeben (darunter zu verstehen ist die Verordnung, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf ein Darlehen durch den Darlehensinhaber in Kraft ist).
Die Kinder, wenn sie minderjährig sind, können das Darlehen unter dem Schutz de vom Vormundschaftsrichter zum Schutz bestimmten Person erlangen.

Im Falle des Todes des Kreditnehmers, als alleiniger Inhaber eines INPS-Hypothekendarlehens, ist es dem Ehepartner oder den Kindern, sofern sie zum Familienhaushat gehören, während der Tilgung auf einen online zu stellenden Antrag möglich, das Darlehen wegen Todes zu übernehmen.
Wenn die Immobilie von anderen Personen geerbt wird, wird die Tilgung am Todestag des Hypothekeninhabers unterbrochen und die Erben der Immobilie werden das Darlehen sofort vollständig zurückzahlen.
Der Antrag auf die Rechtsnachfolge kann vom Ehepartner des Kreditnehmers oder, in Abwesenheit des Ehepartners, von den Kindern des Kreditnehmers oder, in Anwesenheit nur minderjähriger Kinder, vom Vormund durch Zugang zum reservierten Bereich der INPS-Webseite mittels Erweiterter PIN durchgeführt werden.
Der antragstellende Vormund muss sich mit seiner PIN anmelden und die Einzelheiten des Gerichtsbeschlusses eingeben. Das Darlehen wird dann auf den Namen des Vormunds umgeschrieben.
Das Darlehen wird am Ende der Prüfung des Antrags durch die Provinzialämter auf die Namen des hinterbliebenen Ehepartners oder der Kinder überschrieben. Die Kinder müssen Teil des Familienhaushalts sein, wie in den entsprechenden Vorschriften festgelegt. Der neue Darlehensnehmer darf nicht Mitglied des Einheitlichen Verwaltung von Darlehensleistungen sein. Bei Ablehnung des Antrags wird eine Mitteilung an die betroffenen Personen verschickt.
Das INPS bietet eine Anleitung zum Ausfüllen des Antrags auf Rechtsnachfolge an (pdf 3,8Mb).