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Privilegierte Rente

Veröffentlichung: 18/11/2020

Die privilegierte Rente ist eine Rentenleistung, die als Folge einer Erkrankung oder von Verletzungen infolge der Erfüllung von Dienstverpflichtungen anerkannt wird.

Für das in der exklusiven Verwaltung eingeschriebene Zivilpersonal wurde die privilegierte Rente aufgrund der Monti-Fornero-Reform (Gesetzesdekret Nr. 201 vom 6. Dezember 2011) ab dem 6. Dezember 2011 aufgehoben.

Der Dienst wird jedoch weiterhin unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen den Angehörigen der Streitkräfte (Heer, Marine und Luftwaffe), der Carabinieri,, der Polizei und der Einheiten der zivilen (Polizia di Stato, Corpo forestale dello Stato und Polizia Penitenziaria) und militärischen Kräfte (Guardia di Finanza), der Nationalen Feuerwehr und des öffentlichen Rettungspersonals gewährt.

HÖHE DER LEISTUNG

Ein Angehöriger des Militärs, der eine Verletzung oder Gebrechen erleidet, die auf eine der Kategorien der Tabelle A (pdf 60,5KB) zurückzuführen ist, die dem Präsidialerlass Nr. 915 vom 23. Dezember 1978 ff. beigefügt ist, die sich aus der Erfüllung von Dienstverpflichtungen ergeben, welche die wirksame und bestimmende Ursache oder Teilursache waren, hat Anspruch auf eine Rente, wenn die Verletzungen oder Krankheiten keine Gesundung versprechen  (Artikel 67, Präsidialerlass vom 29. Dezember 1973, Nr. 1092) oder auf einen verlängerbaren Zuschuss, wenn Verletzungen oder Krankheiten als der heilbar anerkannt werden (Artikel 68, Präsidialerlass) 1092/1973).

Wird nach Ablauf des verlängerbaren Zuschusses keine privilegierte Rente oder andere verlängerbare Rente gezahlt, hat der Militärangehörige, der die erforderliche Dienstzeit abgeleistet hat, ab dem Tag, an dem die verlängerbare Rente ausläuft, Anspruch auf eine normale Rente.

Wenn die Krankheit oder Verletzung auf Tabelle B (pdf 60,5KB) zurückzuführen ist, die dem Präsidialerlass 915/1978 ff. beigefügt ist, hat der Militärangehörige Anspruch auf eine Einmalzahlung, die einer ein- oder mehrjährigen Rentenzahlung in der achten Klasse entspricht, höchstens jedoch fünf Jahre, je nach Schwere der festgestellten Krankheit (Artikel 69 des Präsidialerlasses ). 1092/1973 und Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 9 vom 26. Januar 1980].

Meldet der Empfänger einer Privilegierten Rente, eines verlängerbaren Zuschusses oder einer oder Einmalzahlung eine Verschlimmerung der Krankheit, kann er jederzeit eine Überprüfung der betreffenden Maßnahme verlangen.

Wird die Verschlimmerung anerkannt, so beginnt die neue Leistung am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Voraussetzungen

Die geltenden Vorschriften sehen den Anspruch auf eine privilegierte Rente auch dann vor, wenn die im Dienst erlittene Krankheit keine Dienstuntauglichkeit anzeigt. Der derzeit geltende Mechanismus sieht vor, dass Militärangehörige, die anerkanntermaßen eine Dienstunfähigkeit erlitten haben, im Dienst bleiben und bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses und eine privilegierte Rente erhalten können.

Für das Recht auf diese Leistungsart ist die Dauer der Tätigkeit völlig irrelevant, da bereits ein Tag Arbeit ausreicht, während für die Bemessung der Rente unterschiedlich bestimmt wird, in welcher Kategorie der Tabellen A oder B im Anhang zum Präsidialerlass 915/1978 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen die gemeldeten Krankheiten vorzufinden sind.

Die Regulierungsbestimmungen über die Anerkennung der privilegierten Leistung sehen die Beteiligung von Einrichtungen außerhalb des Instituts vor. Insbesondere wird die ärztliche Beurteilung des Invaliditätszustands des Militärpersonals an den Krankenhaus-Ärzteausschuss verwiesen, der das diagnostische Urteil ausspricht, das Datum der Kenntnis und Konsolidierung der Krankheit bestimmt und die Zurechenbarkeit der Krankheit deutet. Die Beurteilung der Ursache der Abhängigkeit von der Dienstverrichtung der vom Antragsteller erlittenen Krankheiten hingegen muss vom Prüfungssausschuss für die Dienstursachen anerkannt werden.

Antragstellung

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.