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Überprüfung der sozialen und wirtschaftlichen und Einkommensdaten für die Genehmigung von Wirtschaftsleistungen

Veröffentlichung: 07/12/2020

Um Hilfsleistungen, die vom Gesetz im Falle der Anerkennung von Zivilinvalidität, Gehörlosigkeit oder Blindheit vorgesehen sind (Gesetz 5. Februar 1992 und Gesetz Nr. 68, 12. März 1999), zu beantragen, ist es notwendig, die sozialen und wirtschaftlichen und Einkommensdaten zu übermitteln.

Der Dienst richtet sich an Personen mit Behinderung.

Nach Beendigung der Überprüfung der gesundheitlichen Bedingungen, die den Anspruch auf die vom Gesetz vorgesehenen Leistungen ergeben, kann der Benutzer nach Erhalt des Protokolls der Zivilinvalidität, das auch über den Dienst Online-Postfach (Cassetta postale online) zugänglich ist, die erforderlichen sozialen und wirtschaftlichen und Einkommensdaten online an das INPS übermitteln, um seinen Antrag auf Genehmigung der Hilfsleistungen für Zivilinvalidität (Erwerbsminderungsgeld „Assegno ordinario di invalidità“, Pflege- und Betreuungsgeld "assegno di accompagnamento", etc.) zu bewerten.