Sie sind in

Zuschuss für gesundheitliche Ausgaben für bei der Gestione Assistenza Magistrale versicherte Personen

Veröffentlichung: 26/02/2021

Die Leistung betrifft die Gewährung eines finanziellen Zuschusses zur Rückerstattung der gesundheitlichen Ausgaben, die von Personen aufgewandt wurden, die von Amts wegen oder auf Antrag bei der Gestione Assistenza Magistrale versichert sind, und/oder von deren anspruchsberechtigten Familienangehörigen.

Rückerstattungsfähig sind die für gesundheitliche Leistungen unterschiedlicher Art aufgewandten Kosten mit Ausnahme derer für rechtsmedizinische Tätigkeiten und für Behandlungen und Operationen zu Schönheitszwecken. Zu den rückerstattungsfähigen gesundheitlichen Ausgaben gehören auch jene für Thermalkuren und für Behandlungen im Rahmen der künstlichen Befruchtung.

Die Leistung ist Personen vorbehalten, die von Amts wegen oder auf Antrag bei der Gestione Assistenza Magistrale versichert sind. Außer der versicherten Person sind auch die folgenden Familienangehörigen anspruchsberechtigt:

  • der Ehepartner/Partner einer eingetragenen Partnerschaft, für den Unterhaltspflicht besteht;
  • Witwer/Witwen, für die die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Tods unterhaltspflichtig war und die keine neue Ehe eingegangen sind;
  • unverheiratete, im selben Haushalt lebende Kinder bis 26 Jahren, für die Unterhaltspflicht besteht;
  • vollständig und dauerhaft erwerbsunfähige Kinder, für die Unterhaltspflicht besteht;
  • Eltern, für die Unterhaltspflicht besteht;
  • volljährige Geschwister, die im selben Haushalt leben und vollständig und dauerhaft erwerbsunfähig sind, für die Unterhaltspflicht besteht;
  • Waisen, die einen Anteil der Hinterbliebenenrente beziehen.

Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Aufwands der gesundheitlichen Kosten, deren Rückerstattung beantragt wird, vorliegen.

Höhe der Leistung

Der Zuschussanteil an den Ausgaben richtet sich nach der ISEE-Staffel des Familienhaushalts des Anspruchsberechtigten, wobei die Mindestschwellen für die Inanspruchnahme der Leistung gemäß den Angaben in der nachfolgenden Tabelle vorbehalten bleiben:


ISEE

ISEE des Familienhaushalts Zugehörigkeitshaushalt des Anspruchsberechtigten

Zuschussanteil an den gesundheitlichen Ausgaben

Mindestwert der gesundheitlichen Ausgaben für die Inanspruchnahme der Leistung

ISEE bis 8.000 Euro

35 %

750 Euro

ISEE von 8.000,01 bis 24.000 Euro

25 %

1.100 Euro

ISEE von 24.000,01 bis 32.000 Euro

20 %

1.500 Euro

ISEE über 32.000 Euro

15 %

1.850 Euro


In Bezug auf die einzelnen Gesundheitsausgaben sind zudem die Höchstgrenzen für die Rückerstattung festgelegt.

Die Höhe des Zuschusses darf insgesamt einen Betrag von 10.000,00 € nicht überschreiten.

Die Gesundheitsausgaben für einen anspruchsberechtigten Familienangehörigen können bis zur anteiligen Höhe rückerstattet werden, für die der Antragsteller aufzukommen hat.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Kostenrückerstattung ist die Versicherung bei der Gestione Assistenza Magistrale.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Ausgaben, deren Rückerstattung beantragt wird, müssen in den 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Übermittlung des Antrags auf die Gesundheitsleistung aufgewandt worden sein. Zudem müssen mindestens 12 Monate seit dem vorherigen Antrag auf Gesundheitsleistung vergangen sein.

Antragstellung

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.

Der Antrag kann von der bei der Gestione Assistenza Magistrale versicherten Person, vom Ehepartner/Lebenspartner einer eingetragenen Partnerschaft, Witwen/Witwern, volljährigen Kindern, Vormunden oder dem anderen Elternteil des Kindes der versicherten Person, sofern diese das Sorgerecht verwirkt hat, gestellt werden.

Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Antragstellung persönlich bei der zuständigen INPS-Stelle abgegeben oder dieser per Einschreiben mit Rückschein übermittelt werden, anderenfalls kann der Antrag nicht bearbeitet werden.