Sie sind in

Zulassung zu den Einstellungsanreizen

Veröffentlichung: 03/07/2020

Das Gesetz bietet Arbeitgebern eine Reihe von Anreizen, um die Einstellung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern zu fördern, die sich in besonderen von Zeit zu Zeit durch die einschlägigen Rechtsvorschriften definierten Situationen befinden.

Arbeitgeber können Anreize beantragen, um junge Menschen, Männer und Frauen über 50 Jahre, Frauen ohne feste Anstellung, Empfänger des NASpI-Geldes, Behinderte und andere von Zeit zu Zeit durch das Gesetz definierte Kategorien von Arbeitnehmern einzustellen.

Um die Beschäftigung schwächerer sozialer Gruppen (Jugendliche, Frauen, Arbeitslose, Benachteiligte usw.) zu fördern, erlässt der Gesetzgeber regelmäßig spezifische Regeln, die Formen von Anreizen für die Einstellung vorsehen. Dies sind im Allgemeinen wirtschaftliche Beiträge und Kürzungen der Arbeitgeberbeiträge zur Förderung der Einstellung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern. Einige Anreize verfallen oder werden je nach Höhe der für ihre Finanzierung vorgesehenen Beträge in begrenztem Umfang gewährt, weshalb es ratsam ist, unmittelbar nach ihrer Aktivierung Anträge zu stellen, um den Zugang zu den zugewiesenen Ressourcen vor ihrer Erschöpfung zu gewährleisten. Für die Zulassung zu den Anreizen muss der entsprechende Antrag online beim INPS über den entsprechenden Dienst gestellt werden.