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Vorzeitige Beendigung der freiwilligen Beitragsnachzahlung für TFS/TFR-Zwecke mit laufendem Tilgungsplan

Veröffentlichung: 14/11/2022

Für Beitragsnachzahlungsverfahren mit einem laufenden Tilgungsplan kann eine vorzeitige Beendigung beantragt werden.

Der Dienst richtet sich an Mitglieder, die beabsichtigen, in einer einzigen Rate die Restschuld des Tilgungsplans eines Beitragsnachzahlungsverfahrens abzuzahlen.

Der Dienst ermöglicht den Ausdruck des vorausgefüllten F24-Formular, wobei das zu beendende Beitragsnachzahlungsverfahren und der Monat anzugeben ist, in dem die Zahlung erfolgen soll.

Anschließend ist das Informationsblatt auszudrucken, dass unterschrieben an den Arbeitgeber ausgehändigt wird.

Das Informationsblatt, dessen Zahlungsdaten mit den auf dem Beleg angegebenen Datum einstimmen muss, gibt den Monat an, ab dem die Beendigung der Abzüge von Gehalt beantragt wird.

Einzelheiten zur Anwendung des Verfahrens finden Sie im Abschnitt Benutzerhandbuch (pdf 619KB).

Die gewöhnliche Frist für den Erlass von Maßnahmen ist durch Gesetz Nr. 241/1990 auf 30 Tage festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz andere Bedingungen festlegen.

Die Tabelle zeigt die Fristen von mehr als dreißig Tagen, die vom Institut mit Verordnungen festgelegt wurden.

Die Tabelle gibt neben den Bedingungen für den Erlass der Maßnahme auch die jeweils zuständige Person an.