Sie sind in

Vereinbarte Dienste für öffentliche Verwaltungen

Veröffentlichung: 26/04/2021

Das Zugangsportal zu den mit den Öffentlichen Verwaltungen vereinbarten Diensten ermöglicht die Umsetzung des durch das Gesetz zur Digitalen Verwaltung (CAD) festgelegten Grundsatzes, dass alle von einer öffentlichen Verwaltung verarbeiteten Daten, außer in den Fällen, die in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten vorgesehen sind, anderen Verwaltungen zugänglich und nutzbar gemacht werden. Das Portal fördert auch die Schaffung von Telematik-Zugangskanälen, wie z.B. die Kunden-Servicestelle, die bei anderen öffentlichen Verwaltungen aktiviert werden kann, um für jeden Nutzertyp die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Dienste durch die Gewährleistung einer echten Nähe zu allen zu verbessern.

Die von der Agenzia per l'Italia Digitale ausgearbeiteten Leitlinien sehen die Ausarbeitung geeigneter Vereinbarungen zur Regelung der Methoden für den Zugang zu Daten und der Beziehungen zwischen den Beteiligten vor, wobei die Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich sowie die Grundsätze des Gesetzes und die Normen für die Informationssicherheit eingehalten werden.

Der Zugang zu den Vereinbarten Diensten für öffentliche Verwaltungen steht Körperschaften offen, die Rahmenverträge über den elektronischen Datenaustausch mit dem Institut unterzeichnet haben.

Abhängig von der Vereinbarung, die das Unternehmen getroffen hat, ist es möglich, auf die folgenden Dienste zuzugreifen:

  • Zugriff Rentenarchiv - GAPE;
  • Zugriff auf den vereinheitlichten Versicherungsverlauf - UNEX;
  • Zugriff auf die Einheitliche Bescheinigung - CU;
  • ISEE Datenbank Erfassung;
  • ISEE Datenbank Zugriff;
  • Druck ObisM;
  • Informationen zur Zahlung von Leistungen;
  • Zugriff auf den Status des Leistungsantrags - Domus;
  • Reservierungsanfrage für Termine in den INPS-Stellen, nur in Gemeinden, in denen es keine INPS-Struktur gibt;
  • Bescheinigung über den Militärdienst.

Der Beauftragte der Körperschaft, mit der das Abkommen besteht, und der berechtigt ist, die durch das Abkommen vorgesehenen Dienste zu nutzen, kann über seine eigene Steuernummer und PIN (oder mit SPID- oder CNS-Zugangsdaten) auf den Dienst zugreifen.