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Vorgezogene Altersrente

Veröffentlichung: 14/04/2021

Die Vorgezogene Altersrente (ehemals Art. 24, Abs. 10, italienischer Gesetzeserlass 201/2011, mit Änderungen umgewandelt in das italienische Gesetz 214/2011) ist eine finanzielle Leistung, die Angestellten und Selbstständigen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen, auf Antrag gewährt wird.

Die Leistung steht Versicherten der Allgemeinen Pflichtversicherung (AGO) – einschließlich Arbeitnehmer-Rentenfonds (FPLD) und Sonderverwaltungen für Selbstständige (Handwerker, Händler, Landwirte, Halb- und Teilpächter) – und der vom INPS verwalteten Ersatz- und Exklusivformen der Allgemeinen Pflichtversicherung sowie den Versicherten der so genannten Getrennten Verwaltung zu.

BEGINN UND DAUER

Für Personen, bei denen die vorgegebenen Beitragsanforderungen

  • bis zum 31. Dezember 2018 erfüllt werden, gilt der Rentenanspruch im Falle von angestellten Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft oder bei Selbstständigen ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Antragstellung folgt, oder im Falle von öffentlich Bediensteten ab dem Tag nach Beendigung des Dienstes;
  • zwischen dem 1. und dem 29. Januar 2019 erfüllt werden, auch durch Kumulierung der Versicherungszeiten gemäß italienischem Gesetz 228/2012 beginnt der Rentenanspruch ab dem 1. April 2019;
  • nach dem 30. Januar 2019 erfüllt werden, beginnt der Rentenanspruch drei Monate nach Erfüllung der vorgegebenen Anforderung (das so genannte „Zeitfenster“), gemäß den geltenden Bestimmungen jener Verwaltung, aus der die Rente gezahlt wird. Im Falle einer Kumulierung der Versicherungszeiten gemäß italienischem Gesetz 228/2012 beginnt die Rentenleistung am ersten Tag des Monats, der auf Beginn des so genannten entsprechenden „Zeitfensters“ folgt.

Für Mitarbeiter an Schulen und in der Hochschulausbildung im Bereich Kunst, Musik und Choreografie (AFAM) beginnt der Rentenanspruch jeweils am 1. September und am 1. November des Jahres, in dem die Anforderungen erfüllt werden.

Voraussetzungen

Um eine Vorgezogene Altersrente beziehen zu können, ist die Beendigung des Angestelltenverhältnisses erforderlich. Nicht erforderlich hingegen ist das Einstellen einer selbstständigen Tätigkeit.

Personen, die am 31. Dezember 1995 rentenversichert waren, können eine Vorgezogene Altersrente beantragen, wenn sie über die folgende Beitragszeit verfügen:


BEITRAGSZEIT
Beginn und Gültigkeit

Männer

Frauen

vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

42 Jahre und 1 Monat (entspricht 2.188 Wochen)

41 Jahre und 1 Monat (entspricht 2.136 Wochen)

vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013

42 Jahre und 5 Monate (entspricht 2.205 Wochen)

41 Jahre und 5 Monate (entspricht 2.153 Wochen)

vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2015

42 Jahre und 6 Monate (entspricht 2.210 Wochen)

41 Jahre und 6 Monate (entspricht 2.158 Wochen)

vom 1. Januar 2016 bis zum

Donnerstag, 31. Dezember 2026

42 Jahre und 10 Monate (entspricht 2.227 Wochen)

41 Jahre und 10 Monate (entspricht 2.175 Wochen)


Zum Zwecke der Erfüllung dieser Anforderung wird jeglicher, zugunsten des Versicherten gezahlte oder gutgeschriebene Beitrag berücksichtigt, unbeschadet der gleichzeitigen Erfüllung der Anforderungen des Erreichens von 35 Beitragsjahren abzüglich Krankheitszeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit und/oder ähnlichen Leistungen, sofern dies von der Verwaltung, aus denen die Rentenleistung gezahlt wird, gefordert wird.

Personen mit ersten Beitragsgutschriften ab dem 1. Januar 1996 können die Vorgezogene Altersrente beantragen, wenn sie die folgenden Beitragsanforderungen erfüllen:


BEITRAGSANFORDERUNGEN
Beginn und GültigkeitMännerFrauen

vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

42 Jahre und 1 Monat (entspricht 2.188 Wochen)

41 Jahre und 1 Monat (entspricht 2.136 Wochen)

vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013

42 Jahre und 5 Monate (entspricht 2.205 Wochen)

41 Jahre und 5 Monate (entspricht 2.153 Wochen)

vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2015

42 Jahre und 6 Monate (entspricht 2.210 Wochen)

41 Jahre und 6 Monate (entspricht 2.158 Wochen)

vom 1. Januar 2016 bis zum

Donnerstag, 31. Dezember 2026

42 Jahre und 10 Monate (entspricht 2.227 Wochen)

41 Jahre und 10 Monate (entspricht 2.175 Wochen)


Zum Zwecke der Erfüllung der Beitragsanforderungen wird jeglicher, zugunsten des Versicherten gezahlte oder gutgeschriebene Beitrag berücksichtigt, mit Ausnahme der Beiträge aus der freiwilligen Fortführung, während Beiträge für Arbeitszeiten vor Erreichen des 18. Lebensjahres mit 1,5 multipliziert und gutgeschrieben werden.

Alternativ dazu können Personen mit ersten Versicherungsbeiträgen ab dem 1. Januar 1996 die Vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren (an die zunehmende Lebenserwartung anzupassen) nur dann beantragen, wenn eine effektive Beitragszeit von mindestens 20 Jahren vorliegt und der Monatsbetrag der ersten Rente nicht weniger als das 2,8-fache des Monatsbetrag der Sozialzulage beträgt. Vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 lag die Mindestaltersgrenze bei 63 Jahren und drei Monaten, vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 wurde die Mindestaltersgrenze auf 63 Jahre und sieben Monate erhöht, vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 wurde die Mindestaltersgrenze aufgrund der erhöhten Lebenserwartung auf 64 Jahre erhöht.

Antragstellung

Der Antrag auf Vorgezogene Altersrente kann dem INPS online über den eigens dafür eingerichteten Dienst eingereicht werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  •  Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  •  bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.