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Änderung der Bankverbindung für die Gutschrift der Rente
Der Rentner kann seine Bankverbindung für die Gutschrift der Rente jederzeit ändern.
Der Dienst richtet sich an Rentner, die die IBAN der auszahlenden Einrichtung (Bankinstitut, Poste Italiane SpA, ausländischer Schalter, etc.), welche dem INPS zuvor mitgeteilt wurde, ändern möchten.
Um die Bankverbindung der Kassenstelle zu ändern, ist es notwendig:
- sich zum Onlinedienst einzuschreiben;
- die Formulare AP03 oder AP04 herunterzuladen, welche bereits die Daten, die von der neuen Kassenstelle bestätigt werden müssen, enthalten;
- zur neuen Kassenstelle zu gehen, um das vorausgefüllte Formular stempeln zu lassen;
- das Formular mit Stempel und Unterschrift zu scannen;
- sich erneut zum Onlinedienst anzumelden und das Formular im Abschnitt „Dokumente“ hochzuladen;
- die Übermittlung des Antrags zu bestätigen;
- den Beleg herunterzuladen und den Antrag auf Änderung auszudrucken.
VORAUSSETZUNGEN
Nur Rentenempfänger, die über eine Steuernummer und Zugangsdaten verfügen, können den Antrag stellen.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss online beim INPS über den vorgesehenen Dienst gestellt werden.
Veröffentlichung: 12/04/2021