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Antrag auf Einziehung der RAI-Gebühr über die Rente

Veröffentlichung: 12/04/2021

Es ist möglich, die RAI-Gebühr in 11 Monatsraten ohne Zinsen zu zahlen.

An die Inhaber einer Rente oder Sozialleistung des INPS, die Inhaber eines RAI-Abonnements mit einem Renteneinkommen im Jahr vor Antragstellung weniger als 18.000 Euro sind.

Die Gebühr muss nur einmal bezahlt werden, unabhängig von der Anzahl der Fernseher im Haus.

Der Abzug erfolgt ab Januar nach Antragstellung direkt von der Rente.

In Anbetracht der Tatsache, dass ab dem 1. Januar 2016 gemäß den Bestimmungen der Artikel 1, Absätze 152 ff. des Gesetzes Nr. 208 vom 28. Dezember 2015 die Gebühr durch Belastung der Stromrechnung zu zahlen ist, ist das Recht auf Ratenzahlung durch Abzüge von der Rente eine Alternative zur Erhebung der Gebühr auf der Rechnung für die Stromversorgung.

Der Antrag kann online über den speziellen Dienst bis zum 15. November des Jahres, das dem Jahr der Zahlung der RAI-Gebühr vorausgeht, beim INPS eingereicht werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • Über das Contact Center unter der Nummer +39 (0)803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Diensten.