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Vorteile zugunsten von Terroropfern

Veröffentlichung: 01/04/2021

Personen, die infolge eines Terrorakts eine bleibende Behinderung irgendeiner Art erleiden, sowie hinterbliebene Ehepartner und Waisen von verstorbenen Terroropfern können mehrere Sozialversicherungsvorteile in Anspruch nehmen.

Als Terroropfer und Opfer von gleichgestellten Ereignissen gelten

  • italienische, ausländische oder staatenlose Bürger, die infolge von Terrorakten, die sich im italienischen Staatsgebiet nach dem 1. Januar 1961 ereigneten, verstorben sind oder verletzt wurden;
  • die Hinterbliebenen des Soldaten der italienischen Luftwaffe, die dem Kindu-Massaker im Kongo zum Opfer fielen (Rentenvorteile seit dem 1. April 2006);
  • in Italien wohnhafte italienische Staatsbürger, die Opfer von Terrorakten im Ausland wurden, seit dem 1. Januar 1961 (Rentenvorteile seit dem 1. Januar 2008);
  • die Opfer des Flugzeugunglücks von Ustica, die Opfer der Delikte der „Banda della Uno bianca“ (Rentenvorteile seit dem 1. Januar 2007) wurden;
  • die Opfer von wiederholt im Staatsgebiet begangenen kriminellen Handlungen, die sich an unbestimmte Personen richten und an öffentlichen oder für den Publikumsverkehr geöffneten Orten gemäß Art. 34 Abs. 3 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 222 vom 29. November 2007 begangen werden (Rentenvorteile seit dem 1. September 2004);
  • der Ehepartner, die Kinder des verletzten oder verstorbenen Opfers (Rentenvorteile seit dem 1. Januar 2007);
  • existieren weder einen Ehepartner noch Kinder, die Eltern des verletzten und/oder verstorbenen Opfers (Rentenvorteile seit dem 1. Januar 2007);
  • der Ehepartner, die Kinder des zum Zeitpunkt des Ereignisses verstorbenen Opfers gemäß Art. 2 des Gesetzes Nr. 206 vom 3. August 2004 (Rentenvorteile seit dem 1. September 2004).

Diese Vorteile können auch von Personen in Anspruch genommen werden, die bereits eine Rente beziehen.

Neuermittlung der rentenfähigen Entlohnung

Personen, die eine bleibende Behinderung jeglicher Art erleiden, der hinterbliebene Ehepartner und die Waisen eines zum Zeitpunkt des Ereignisses verstorbenen Opfers profitieren von der Erhöhung der direkten Renten gemäß dem Gesetz Nr. 222 vom 29. November 2007, mit dem die zuvor geltenden Rechtsvorschriften geändert und Neuerungen hinsichtlich der Berechnungsmethoden eingeführt wurden. Die nach den allgemeinen Regeln berechnete rentenfähige Entlohnung muss neu ermittelt und hierzu um einen Anteil von 7,5 % erhöht werden.

Ausschließlich für behinderte Arbeitnehmer der Privatwirtschaft sowie für deren Erben, die Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben und bis zum 30. November 2007 einen entsprechenden Antrag gestellt haben, wird anstelle der 7,5 % und unabhängig von irgendwelchen Einschränkungen in Bezug auf die Erlangung einer höheren Qualifikation, sofern von den entsprechenden Branchenverträgen vorgesehen, auf den Erhöhungsanteil zwischen der unmittelbar höheren vertraglichen Entlohnung und der von der behinderten Person bei der Pensionierung besessenen vertraglichen Entlohnung, sofern günstiger, Bezug genommen.

Unterstellte Erhöhung der Beitragszeit

Wessen Erwerbsfähigkeit bleibend durch Terrorakte oder gleichwertige Handlungen auf irgendeine Art und Weise vermindert wurde, profitiert von einer unterstellten Erhöhung von 10 Jahren der im Hinblick auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe relevanten Beitragszeit.

Die unterstellte Erhöhung von 10 Jahren muss dem Ehepartner, den Kindern und, sind keine vorhanden, den Eltern unabhängig von der Durchführung einer Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt des Terrorereignisses zuerkannt werden.

Der Vorteil steht dem Ehepartner und den Kindern der behinderten Person zu, auch wenn die Eheschließung oder die Geburt der Kinder nach dem Terrorereignis erfolgte, es sei denn, der Vorteil wurde vor der Eheschließung oder der Geburt der Kinder den Eltern des Opfers zuerkannt.

Die Erhöhung steht sowohl den zum Zeitpunkt des Terrorereignisses bereits lebenden Kindern als auch den Kindern zu, die nach dem Ereignis geboren wurden.

Was den Ehepartner betrifft, kann die Erhöhung den Personen gewährt werden, mit denen zum Zeitpunkt des Ereignisses eine Verbindung bestand, d. h. dem geschiedenen Ehepartner, wenn die Scheidung nach dem Terrorereignis erfolgte.

Existieren zum Zeitpunkt des Terrorereignisses weder ein Ehepartner noch Kinder, kann die Erhöhung den Eltern des Opfers gewährt werden.

Die Erhöhung muss in jedem Fall im Rahmen der maximalen Beitragszeit gewährt werden, die im Fonds, der die Leistung auszahlt, bewertet werden kann. Bei Renten, die nach dem einkommensbasierten oder gemischten System berechnet werden, wird mit der unterstellten Erhöhung die Beitragszeit in Bezug auf den Rentenanteil mit der höchsten rentenfähigen Entlohnung erhöht.

Personen mit einer bleibenden verminderten Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 %

Personen, die von einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 80 % betroffen sind, wird ein unmittelbarer Anspruch auf den Bezug einer direkten Rente gewährt, die nach der Antragstellung seitens der betroffenen Person bezahlt wird.

Die Rente beläuft sich auf die letzte vollständige Entlohnung, erhöht um 7,5 %, die der Erwerbstätige zum Zeitpunkt des Terrorereignisses bezogen hat.

Unter die vollständig bezogene Entlohnung fallen alle vom Arbeitgeber bezahlten Bezüge, die mit dem typischen Grund des Arbeitsvertrags verbunden sind, auch wenn sie nicht sozialbeitragspflichtig sind. Ausgeschlossen aus der vollständigen bezogenen Entlohnung sind die Summen, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abfindung bezahlt werden, sowie die Leistungen, die bezahlt werden, um die Frührente der Arbeitnehmer anzuregen.

Personen mit einer bleibenden verminderten Erwerbsfähigkeit von mindestens 25 %

Wessen Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 % vermindert wurde und wer die Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen der maximalen rentenfähigen Beitragszeit weitergeführt hat, kann eine jährliche Rentenleistung in Anspruch nehmen, die genau der letzten bezogenen rentenfähigen Jahresentlohnung entspricht. Für diese Personen gelten die allgemeinen Regeln in Bezug auf die Inanspruchnahme von Rentenleistungen, die für alle Erwerbstätigen vorgesehen sind.

Dieser Rentenbetrag wird um zehn Jahre unterstellte Beitragsleistungen laut Art. 3 erhöht.

Zuweisung von zwei Jahren

Gemäß dem Gesetz Nr. 206 vom 3. August 2004 wird den Familienangehörigen, die Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben, eine Leistung in Höhe von zwei Jahren der Hinterbliebenenrente bei Tod der Personen, die Opfer von Terrorakten oder gleichgestellten Ereignissen wurden und deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 % vermindert war.

Die zwei Jahreszahlungen stehen sowohl den Hinterbliebenen zu, die Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben, als auch den Hinterbliebenen, die Anspruch auf die direkte Rente haben.

Der den Hinterbliebenen der Opfer zustehende Betrag beläuft sich auf zwei Jahreszahlungen einschließlich der dreizehnten Monatszahlung der Rentenleistung, deren Betrag auf der Grundlage der mit dem gegenständlichen Gesetz eingeführten Sondervorschriften neu ermittelt wurde.

Mit Art. 2 Abs. 105 des Gesetzes Nr. 244 vom 24. Dezember 2007 wurde der Anspruch auf die zwei Jahreszahlungen am 1. Januar 2008 auf die Hinterbliebenen der Opfer von kriminellen Vereinigungen, der Opfer der Pflichterfüllung und der Bürgermeister, die infolge von kriminellen Handlungen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Funktionen verstorben sind.

Auf die als doppelte Jahreszahlung der Hinterbliebenenrente an die Personen, die Anspruch auf diese Leistung haben, d. h. die Hinterbliebenen von Opfern der organisierten Kriminalität, der Opfer der Pflichterfüllung und der Bürgermeister, die Opfer von kriminellen Handlungen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Funktionen wurde, bezahlten Beträge werden die Vorteile der Steuerbefreiung nicht gewährt, die gemäß dem Gesetz 206/2004 i. d. g. F. zustehen.

Goldklausel

Gemäß Art. 7 desGesetzes 206/2004 ist die kontinuierliche Anpassung der Höhe der den Opfern von Terrorismus und gleichgestellten Ereignissen bezahlten Renten an die Entlohnung, die Erwerbstätige beziehen, die sich in entsprechenden wirtschaftlichen Positionen mit gleichem Dienstalter befinden, vorgesehen.

Die „Goldklausel“ muss auf die dem Opfer eines Terrorereignisses bezahlten Rentenleistungen und bei dessen Tod auf die entsprechende Hinterbliebenenrente angewandt werden.

Abfindung

Das Innenministerium ist für die Zahlung der Erhöhung der Abfindung in der gemäß denselben Bestimmungen festgelegten Höhe für Arbeitnehmer zuständig, die bei den vom INPS verwalteten Arbeitnehmerversicherungen versichert sind, sowie der der Abfindung gleichgestellten Entschädigungsleistung zugunsten von Selbstständigen, die bei den Kassen für Handwerker, Gewerbetreibende und Landwirte sowie bei der Sonderkasse versichert sind.

Die betroffenen Personen müssen daher einen Antrag bei diesem Ministerium stellen.

Antragstellung

Die Anerkennung der Behinderung sowie die ursächliche Verknüpfung mit dem Terrorereignis zwecks der Gewährung der Vorteile müssen mit einer vom territorialen Regierungsamt ausgestellten Bescheinigung bestätigt werden, an das die betroffene Personen einen entsprechenden Antrag zu richten hat, und zwar

  • beim Ordnungsamt der Provinz, in der das Ereignis eingetreten ist;
  • beim Ordnungsamt der Wohnsitzprovinz;
  • beim Konsulat des Wohnorts (bei Personen, die im Ausland wohnhaft sind).

In der Bescheinigung müssen das Datum und der Ort der kriminellen Handlung sowie der etwaige Tod bzw. sofern es sich um eine Behinderung handelt, die Art der Verletzungen, die diese zur Folge hatten, die erwerbsfähigkeitsvermindernde Krankheit und der Anteil der Erwerbsunfähigkeit angegeben sein.

Dem Antrag muss diese Bescheinigung beigefügt werden;

Der Antrag auf Gewährung der Vorteile muss beim INPS online über den entsprechenden Dienst gestellt werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact-Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.