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Entgelt für Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Militärdienstes wieder einberufen werden

Veröffentlichung: 28/01/2021

Angestellte, die zu Wehrübungen einberufen werden, haben Anspruch auf Entgelt und Arbeitsplatzsicherung (Gesetz Nr. 653 vom 10. Juni 1940).

Das Gesetz Nr. 370 vom 3. Mai 1955 hat das Anrecht auf Erhaltung des Arbeitsplatzes und die Anerkennung als Dienstalter für den Zeitraum, der beim Militärdienst verbracht wurde, auf alle öffentliche und private beschäftigten Arbeitnehmer erweitert.

Die Entschädigung steht Arbeitnehmern mit der Qualifikation als Arbeitnehmer, Angestellter oder Führungskraft in privaten Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels-, Kredit-, Versicherungs-, Berufs- und Kunstunternehmen, Hafenunternehmen und anderen Unternehmen und Zusammenschlüssen von Arbeitnehmern, Mitglieder von Genossenschaften, auch de facto, zu. Sie müssen außerdem in unbefristeten, befristeten, Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, Saisonverträgen, Probeverträgen beschäftigt sein, oder sich in der Kündigungsfrist befinden.

Beginn und Dauer 

Arbeitnehmer, die zum Militärdienst eingezogen werden, haben für die Dauer des Dienstes Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

Höhe der Leistung 

Für die ersten beiden Monate des Militärdienstes besteht Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des vollen Gehalts. Dieser Betrag wird nur für zwei Monate im Jahr gewährt, auch wenn der Arbeitnehmer mehrmals einberufen wird.

Nach zwei Monaten und bis zum Ende des Militärdienstes entspricht das Entgelt der Differenz zwischen dem vollen Gehalt und dem Sold, wenn dieser geringer ist.

Wenn der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt ist, hat er Anspruch auf einen Betrag in Höhe der Gesamtsumme der von den verschiedenen Arbeitnehmern bezogenen Gehälter, und das Entgelt  wird vom Arbeitgeber gezahlt, bei dem der einberufene Arbeitnehmer die Haupttätigkeit ausübt (auf der Grundlage der Anzahl der Stunden oder des Gehalts).

Der Arbeitgeber leistet Direktzahlungen in den Bereichen Industrie, Handwerk, Kredit und Versicherung mit Beilegung eines Dokuments der Militärbehörde, das die Position der Einberufung, ihren Beginn und den militärischen Rang bescheinigt. Er streckt also einen Betrag entsprechend dem Entgelt zusammen mit einer eventuellen Zulage für den Familienhaushalt „Assegno per il Nucleo Familiare“ für das INPS vor und trägt den Betrag beim Ausfüllen des UNIEMENS-Formulars als Ausgleich ein.

Verwirkung

Das Entgelt wird ausgesetzt:

  • bei außerordentlichen militärischen Freistellungen von unbegrenzter Dauer oder länger als 30 Tage; 
  • während des Genesungsurlaubs nach dem ersten Monat;
  • im Falle der vollständigen Einstellung der Tätigkeit des Unternehmens, dem der Arbeitnehmer angehört (das Entgelt wird zum Zeitpunkt der Einstellung ausgesetzt);
  • im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer während des Militärdienstes (das Entgelt wird ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesetzt);
  • im Falle eines Konkurses des Unternehmens, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist (der Anspruch auf das Entgelt endet mit dem Tag des Konkursabschlusses).

Es ist zu beachten, dass die Leistung den üblichen Sozialversicherungs- und Steuerabzügen unterliegt und dass die Gutschrift des fiktiven Beitrags vorgesehen ist.

Der Anspruch auf das Entgelt erlischt innerhalb von zwei Jahren ab Ende der Einberufung.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf das Entgelt sind: ein bestehendes Arbeitsverhältnis und die Einberufung entweder für Wehrübungen oder für den Dienst durch das Militärkorps und militarisierte Korps (Rotes Kreuz).

Auf Entgelt haben folgende Arbeitnehmer Anspruch:

  • die nach dem normalen Militärdienst weiterhin beim Militär dienen;
  • die sich in Fällen außergewöhnlicher Bedürfnisse freiwillig zum Militärdienst gemeldet haben;
  • untauglich, zum ersten Mal einberufen;
  • vom Militärdienst befreit, weil sie im Ausland leben und nach ihrer Rückkehr nach Italien nach dem Alter von 32 Jahren zum ersten Mal einberufen werden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Arbeitnehmer kann den Antrag stellen, wann er nach Beendigung des Militärdienstes wieder einberufen wird.

Das Dokument der Militärbehörde, das die Position der Einberufung, ihren Beginn und den militärischen Rang bescheinigt, ist 90 Tage lang gültig und muss bei jedem Ablauf erneuert werden.

Antragstellung

Für die Inanspruchnahme des Entgelts muss der Arbeitnehmer sowohl beim Arbeitgeber als auch beim INPS einen Antrag stellen.

Im Falle des INPS muss der Antrag online über den eigens dafür eingerichteten Dienst eingereicht werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.