Sie sind in

Verwaltung der Vollmachten von Handwerkern, Gewerbetreibenden, Gesellschaftern, Auftraggebern und Freiberuflern, die in die Getrennte Verwaltung eingeschrieben sind

Veröffentlichung: 15/10/2020

Der Dienst ist an folgende Personen gerichtet:

  • Vermittler gemäß Gesetz Nr. 12, 11. Januar 1979;
  • Steueranwälte;
  • jede weitere vom Auftraggeber bevollmächtigte Person.

Die Auftraggeber, Freiberufler und alle angegebenen Personen können als Bevollmächtigte online auf den Dienst zugreifen, um den Bestimmungen zur Arbeit, zur Rentenvorsorge, der telematischen Übermittlung der rentenrelevanten Dokumente (Rundschreiben INPS Nr. 126, 7. August 2013) und sozialen Unterstützung für die Selbstständigen, die in die besonderen Verwaltungen der Handwerker und Gewerbetreibenden und in die Getrennten Verwaltung eingeschrieben sind (Gesetz Nr. 335, 8. August 1995), nachzukommen.