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Dienste für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche

Der Dienst ermöglicht es, Informationen für Künstler, Musiker, Schriftsteller und Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche zu erhalten, die im Rentenfonds für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche (FPLS) registriert sind.

Themenbereich

Der Themenbereich ist ein Portal, das eine Liste von Diensten bereitstellt, die sich mit demselben Thema befassen

Spezifisch für
Künstler, Musiker, Schriftsteller und Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche

Veröffentlichung: 13 Dezember 2022 Letzte Aktualisierung: 29 Mai 2023

Um was es geht

Das Portal der Dienste für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche umfasst:

  • Meldungen;
  • Renten gemäß internationalem Recht;
  • Vorschriften;
  • Häufig gestellte Fragen - FAQ;
  • Dienste.

Zielgruppe

Das Informationsportal richtet sich an alle Arbeitnehmer, die im Rentenfonds für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche (FPLS) registriert sind.

Ab dem 1. August 1997 werden die Kategorien der Mitglieder des Fonds in drei Gruppen unterteilt:

  • Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen mit künstlerischen oder technischen Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit der Produktion und Durchführung von Aufführungen stehen;
  • Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen mit anderen als den im vorherigen Punkt genannten Tätigkeiten;
  • Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen.

Die aktualisierte Liste der Kategorien der im Fonds registrierten Arbeitnehmer ist in Anhang 1 des INPS-Rundschreibens Nr. 83 vom 20. Mai 2016 zu finden (enthalten in Anhang 1 des INPS-Rundschreibens Nr. 155 vom 20. Oktober 2021).

Funktionsweise

Der Zugang zu den Telematikdiensten erfolgt über die eigenen Zugangsdaten (SPID, CIE, CNS).

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact Center unter der gebührenfreien Telefonnummer 803164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.

Weitere Informationen

Durch Artikel 1 der Gesetzesverordnung Nr. 182/1997 (aufgrund der Aufzählung gemäß Art. 3 der ital. Gesetzesverordnung des vorübergehenden Staatsoberhaupts Nr. 708 vom 16. Juli 1947, geändert durch das

Gesetz Nr. 2388 vom 29. November 1952) wurden die Arbeitnehmer in zwei Gruppen unterteilt:

  • künstlerische und technische Mitarbeiter mit gelegentlichen oder befristetem Arbeitsverhältnis;
  • Arbeitnehmer von Unternehmen mit Arbeiter- oder Angestelltenqualifikation, die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben.

Ab dem 1. August 1997 werden die Kategorien der Mitglieder des Fonds in drei Gruppen unterteilt:

  • Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen mit künstlerischen oder technischen Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit der Produktion und Durchführung von Aufführungen stehen;
  • Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen mit anderen als den im vorherigen Punkt genannten Tätigkeiten;
  • Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen.

Die aktualisierte Liste der Kategorien der im Fonds registrierten Arbeitnehmer ist in Anhang 1 des INPS-Rundschreibens Nr. 83 vom 20. Mai 2016 zu finden (enthalten in Anhang 1 des INPS-Rundschreibens Nr. 155 vom 20. Oktober 2021).

Die Entwicklung der einschlägigen Rechtsvorschriften hat dazu beigetragen:

  • die Kategorien von Arbeitnehmern, die dem Fonds beitreten können, zu erweitern;
  • die Änderung der Zugangsvoraussetzungen zu bestimmen;
  • die Änderung der Art und Weise der Berechnung der Rentenleistungen zu bestimmen.