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Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
Veröffentlichung: 27 Juli 2023 Letzte Aktualisierung: 1 August 2023
Um was es geht
Das Portal für Sozialanalyse (PAS) ist ein Projekt, das im Rahmen des nationalen Arbeitsprogramms Inklusion 2014-2020 mit besonderem Bezug auf die Achse 3 und die Aktion 9.3.9 „Umsetzung des Informationssystems für soziale Leistungen und Bedürfnisse“ durchgeführt wurde, das vom Arbeits- und Sozialministerium mit Unterstützung von ANCI und INVITALIA und in Zusammenarbeit mit dem INPS, das das Portal in seinen Infrastrukturen eingerichtet hat, gefördert wird.
Ziel des Projekts ist es, das Verfahren der Datenbefütterung des vom INPS verwalteten Einheitlichen Informationssystems für soziale Dienste (SIUSS) zu fördern und den Regionen und autonomen Provinzen, den sozialen Gebietskörperschaften (ATS), den Gemeinden und anderen Sozialdienstleistern Business-Intelligence-Tools für die mehrdimensionale Analyse von Daten zur Verfügung zu stellen, um die Planung, Überwachung und Bewertung von Maßnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Sozialpolitik zu unterstützen.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an:
- Arbeits- und Sozialministerium;
- Wirtschafts- und Finanzministerium;
- Regionen;
- Autonome Provinzen;
- Soziale Gebietskörperschaften (ATS);
- Gemeinden;
- andere Stellen, die Sozialleistungen auszahlen.
Funktionsweise
Über das Portal werden den beteiligten Stellen durch spezifische Berichte und navigierbare Dashboards aggregierte Daten zu den Sozialleistungen im SIUSS (vormals Unterstützungsaufzeichnung) zur Verfügung gestellt, ergänzt durch Daten des Informationssystems ISEE, des Informationssystems für das Angebot sozialer Dienste (SIOSS) und des ISTAT
Der Zugang zum Portal ist mittels spezifischer Profile geregelt, sodass jeder Nutzer die Daten nur in dem für ihn relevanten Bereich einsehen kann.
Um auf das PAS zugreifen zu können, müssen die betroffenen Stellen die Zulassung über das entsprechende Formular MV62 „Antrag auf Zulassung zu elektronischen Diensten für die kommunalen Verwaltungen und die anderen Einrichtungen, die Sozialleistungen erbringen“ beantragen.
Das ausgefüllte Formular muss mit zertifizierter E-Mail (PEC) an die örtlich zuständigen INPS-Sitze gesendet werden, zusammen mit einer Kopie des Ausweises des Sachbearbeiters, für den die Zulassung beantragt wird, und des Unterzeichners des Vordrucks.
Weitere Informationen
Die im Rahmen des Portals für Sozialanalyse zur Abfrage der Datenbanken des SIUSS verarbeiteten Daten werden in aggregierter Form dargestellt.
Die statistischen Erhebungen im Portal sind so strukturiert, dass die Empfänger der Sozialleistungen von keiner externen Person identifiziert werden können und für die beschriebenen institutionellen Zwecke verwendet werden können.
Innerhalb des PAS wird den Nutzern außerdem Folgendes zur Verfügung gestellt:
- Informationen zur Finanzierung des Nationalen Arbeitsprogramms 2014-2020;
- spezifische Hinweise zum Verständnis der Regeln, die den in den verschiedenen Abschnitten und Indikatoren verfügbaren Informationen zugrunde liegen;
- Richtlinien für die Nutzung des Portals;
- Kurzvideos, in denen die Navigationsweise und die im Portal für die Sozialanalyse verfügbaren Funktionen veranschaulicht werden.