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Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
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Veröffentlichung: 29 April 2026
Um was es geht
Seit dem 1. Januar 2007 sind Arbeitgeber in der Privatwirtschaft (mit Ausnahme von Arbeitgebern von Haushaltshilfen) mit mehr als 50 Arbeitnehmern verpflichtet, die von jedem Arbeitnehmer erworbenen Beiträge, die nicht für ergänzende Renten bestimmt sind, an den Abfertigungsfonds zu zahlen.
Die Verpflichtung wird (beschränkt auf eingetretene Arbeitnehmer) auch auf nicht verpflichtete Unternehmen ausgedehnt, die durch Unternehmenstransaktionen Arbeitnehmer von verpflichteten Unternehmen erworben haben.
Zielgruppe
Mitarbeiter (die aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind) von Unternehmen, die zur Einzahlung in den Fonds des Schatzamtes verpflichtet sind und die sich entschieden haben, ihre TFR-Abfindung ganz oder teilweise beim Arbeitgeber zu hinterlassen.
Funktionsweise
Die Auszahlung der Leistung erfolgt vollständig durch den Arbeitgeber auch für den Anteil des Fonds. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die im Gesetz 296/2006 vorgesehen sind, kann nur der Arbeitgeber den Antrag auf Intervention beim Fonds des Schatzamtes (online oder mit XML-Dateien) für die direkte Zahlung der aufgelaufene TFR-Abfindung an den Arbeitnehmer einreichen.
Auch Anträge auf TFR-Abfindungsvorschüsse müssen an ihren Arbeitgeber gerichtet werden, der bei Vorliegen der notwendigen Bedingungen des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006, einen Antrag auf direkte Intervention beim Fonds des Schatzamtes stellen kann. In diesem Fall ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses natürlich nicht erforderlich.
Der Fonds zahlt die TFR-Abfindung innerhalb von 30 Tagen ab Antragstellung direkt an den
Arbeitnehmer aus.
Antrag
Die Anträge sind auf elektronischem Weg über den Online-Dienst „TFR-Abfindung – Direkte Zahlung Fonds des Schatzamtes“ einzureichen.
Ist die Anzahl der zu beantragenden Begünstigten hoch, kann es sinnvoller sein, den Antrag alternativ zum Online-Modus über den Online-Dienst „TFR-Abfindung - Direkte Zahlung Fonds des Schatzamtes - XML-Antrag“ im Massenmodus als XML-Datei zu übermitteln.
Beide Online-Dienste (Normalmodus und Massenmodus per XML-Datei) sind auf dieser Seite im Abschnitt „Zugang zum Dienst“ verfügbar.
TECHNISCHE ANWEISUNGEN ZUR ERSTELLUNG VON XML-DATEIEN FÜR MASSENANFRAGEN
Die technischen Informationen sind in der beiliegenden Dokumentation aufgeführt:
- Betriebsanleitung (auf Italienisch) (PDF 268KB): Betriebsanleitung mit Angabe des Verlaufs und Beschreibung der entsprechenden Informationen;
- XML-Schemadefinitionsdatei (auf Italienisch) (XSD 25KB): XSD-Datei der XML-Schemadefinition..
Vor dem Senden von XML-Dateien über den entsprechenden Online-Dienst wird Folgendes empfohlen:
- Durchführung einer Validierung der Datei in Bezug auf die XSD-Definitionsdatei, um im Voraus zu überprüfen, ob blockierende Fehler wegen Fehler in der Syntax vorhanden sind und dazu führen würden, dass die Datei verworfen wird;
- Überprüfung der Qualität der Daten in den erstellten XML-Dateien, um Wiederbearbeitungen bei der Abwicklung der Verfahren zu vermeiden, das unweigerlich zu Verzögerungen bei deren Definition führen würde (z. B. für Anfragen nach zusätzlicher Dokumentation).
DATENQUALITÄT IN XML-DATEIEN: HÄUFIGSTE FEHLER
- Im Falle von geleisteten Vorschüssen wird die TFR-Abfindung nach Abzug der Vorschüsse anstelle des Bruttobetrags angegeben. Es wird daran erinnert, dass im Falle von geleisteten Vorschüssen, um dem Institut zu ermöglichen, kohärente Steuerdokumentation zu erstellen, alle Beträge vor Steuern (angetragene TFR-Abfindung, TFR-Abfindungsvorschuss) sowie die Höhe der Steuern auf die geleisteten Vorschüsse angegeben werden müssen;
- die Beträge der Neubewertungen sind höher als fällig. Oft wird dieser Fehler auch beim Senden von UNIEMENS-Meldungen gemacht; die Korrektur dieser Fehler erfordert auch das Senden von UNIEMENS-Korrekturmeldungen und die Zeit, die für deren Bearbeitung erforderlich ist;
- die Höhe der Beiträge im Monat des Ausfalls wird nicht angegeben; diese Informationen sind erforderlich, um den Ausfall und damit die Anforderungen für die Erbringung der Direktzahlungsleistung zu überprüfen.
Der Online-Dienst „TFR-Abfindung - Direkte Zahlung Fonds des Schatzamtes – XML-Antrag“ ermöglicht auch die Abfrage der Verarbeitungsergebnisse der gesendeten XML-Dateien, die innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der einzelnen Dateien verfügbar sind. Für Informationen zu den möglichen Verarbeitungsergebnissen und den entsprechenden Formaten wird auf den auf dieser Seite beigefügten Leitfaden verwiesen.
Die im XML-Format übermittelten und korrekt erfassten Anträge können zusammen mit den entsprechenden Protokollen vom Standarddienst „TFR-Abfindung – Direkte Zahlung Fonds des Schatzamtes“ in den entsprechenden Funktionen eingesehen werden, die für die Konsultation der von allen Standard- und XML-Einreichungskanälen erfassten Anträge vorgesehen sind.
Sie können technische Fragen in Bezug auf das Ausfüllen von XML-Dateien oder die Verwaltung von Ergebnisdateien, die durch das Erfassungsverfahren erzeugt werden, stellen, indem Sie an das institutionelle Postfach Info.FondoTesoreria@inps.it. schreiben.
Das Institut ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags, der alle vorgesehenen Unterlagen enthält, auszuzahlen.
Die territoriale INPS-Stelle stehen den Versicherten und den Unternehmen für alle Bedürfnisse im Zusammenhang mit einzelnen Maßnahmen zur Verfügung.
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