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Öffentlich Bedienstete- Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 28 August 2024
Um was es geht
Es handelt sich um einen Dienst zur Einreichung der Antrag auf freiwillige Beitragsnachzahlung von Zeiten, für die keine Beiträge für die Zwecke der TFS- oder der TFR-Abfindungsabrechnung geleistet wurden, nachdem der Antragsteller eine Gebühr entrichtet hat:
- für die Zwecke der TFS-Abfindung ist eine Verlängerung der berücksichtigen Jahre für die Leistung möglich;
- für die Zwecke der TFR-Abfindung werden die für die Beitragsnachzahlungen akzeptierten Monate oder Jahre in einen Anteil an der TFS-Abfindung umgerechnet, der im Jahr des Antrags zur TFR-Rückstellung hinzukommt.
Zielgruppe
Der Dienst ist an staatlich Bedienstete mit TFS-Regelung gerichtet.
Mitarbeiter, die dem TFR-Abfindungssystem unterliegen und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses des Präsidenten des Ministerrats vom 20. Dezember 1999 im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigt waren, können die Beitragsnachzahlung für befristete Dienstzeiten beantragen, die vor dem 30. Mai 2000 abgeleistet wurden und weder einen Anspruch auf Eintragung noch auf irgendeine Art von Abrechnung begründen.
Funktionsweise
Für die freiwilligen Beitragsnachzahlungen muss der Antragsteller einen voll zu seinen Lasten gehenden Beitrag zahlen, der nach einem auf den folgenden Elementen basierenden Koeffizienten berechnet wird:
- Das zum Zeitpunkt der Antragstellung bezogene Jahresgehalt;
- Alter des Angestellten;
- Rentenalter aufgrund von Alters- oder Dienstaltersgrenzen für die ausgeübte Qualifikation oder den Dienstgrad;
- Dauer des gewährten Beitragsnachzahlungszeitraums.
Bei Unklarheiten senden Sie bitte eine E-Mail an HDServiziApplicativi-GDP@inps.it und geben Sie in der Betreffzeile „Domanda riscatto ai fini TFS/TFR - Stato“ (Antrag auf Beitragsnachzahlung für TFS/TFR-Abfindungszwecke - Staat) an.
Dokumentation
- INPS-Rundschreiben Nr. 43 vom 21. März 2013
- Vordruck freiwillige Beitragsnachzahlungen für die TFS-/TFR-Abfindung - Staat zur Verwendung durch den Eingetragenen (PDF 778 kB)
- Benutzerhandbuch (PDF 647 kB)
Antrag
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss vom Antragsteller im aktiven Dienst bei der zuständigen staatlichen Verwaltung eingereicht werden.
Für Angehörige der Streitkräfte, die weiterbeschäftigt/zurückberufen werden, kann der Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung der Tätigkeit in diesen Positionen eingereicht werden.
Die Verwaltung, zu der der Betroffene gehört, muss:
- den Antrag des Betroffenen einscannen;
- den Antrag des Antragstellers durch Ausfüllen des Formulars PR1 (Bescheinigung der vom Antrag abgedeckten Zeiträume und der Einkommensdaten am Tag der Antragstellung) bearbeiten;
- den Antrag online an das INPS über den entsprechenden Dienst übermitteln.
Die Beitragsnachzahlung zu TFS-Abfindungszwecken kann von zivilen und militärischen staatlich Bediensteten, die in dem ex ENPAS-Vorsorgefonds eingeschrieben sind und vor dem 31.
Dezember 2000 mit einem unbefristeten Vertrag eingestellt wurden, sowie von den folgenden nicht vertraglich gebundenen Bediensteten zum Zwecke der Abfindung beantragt werden:
- Bedienstete der Streitkräfte;
- Dozenten;
- Forscher an Universitäten;
- Richter;
- diplomatisches Personal.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Zeiten mit Nachzahlungsmöglichkeit zu Abfindungszwecken.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Gemäß Artikel 24 des Präsidialerlasses 1032/73 beträgt die Frist für den Erlass der Beitragsnachzahlungsmaßnahme 90 Tage ab dem Datum des Eingangs der Unterlagen.
In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.
In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.