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Beitrag für Thermalkuren für beim „Vecchio Fondo Mutualità“ IPOST registrierte Personen

Der Dienst ist derzeit nicht verfügbar
Der Dienst ermöglicht es allen Mitgliedern des „Vecchio Fondo di Mutualità“ des ex IPOST mit einem Kapital von mindestens 516,46 EUR einen Beitrag für Thermalkuren zu beantragen.
Adressiert an:
Kategorien
Rentner- Angestellte in der Privatwirtschaft
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 5 Mai 2023

Um was es geht

Jedes Jahr veröffentlicht das INPS eine Ausschreibung für die Zuteilung eines Beitrags für Thermalkuren für die beim „Vecchio Fondo Mutualità“ des ex IPOST registrierte Personen.

Zielgruppe

Die Ausschreibung richtet sich an beim „Vecchio Fondo di Mutualità“ des ex IPOST registrierte Personen.

Funktionsweise

Die Höhe des Beitrags und die Bedingungen für dessen Gewährung sind in der Ausschreibung angegeben.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist die Registrierung beim „Nuovo Fondo di Mutualità“ mit einem Kapital von mindestens 516,46 Euro.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag, dem eine Kopie der Lohnabrechnung beizufügen ist, muss mittels des entsprechenden Formulars erstellt und per Einschreiben mit Rückschein oder Wertsendung mit Rückschein an die folgende Adresse übermittelt werden:

Direzione centrale Credito, welfare e strutture sociali, Area Politiche di Assistenza e di Inclusione sociale per gli iscritti ai fondi di mutualità.

Viale A. Ballarin, 42 – 00142 Rom

Der Antrag kann auch per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse dc.creditowelfareestrutturesociali@postacert.inps.gov.it übermittelt werden.

Im Antragsformular muss die IBAN des italienischen Post- oder Bankgirokontos oder der Prepaid-Karte für den Empfang von Banküberweisungen seitens der öffentlichen Verwaltungen angegeben werden, dessen/deren einziger oder Mitinhaber die versicherte Person, die die Leistung in Anspruch nimmt, ist.

Was die Fristen und Bedingungen für die Übermittlung des Antrags betrifft, wird auf die Angaben in der entsprechenden Ausschreibung verwiesen.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.

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