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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 21 April 2023
Um was es geht
Das Institut bietet Rentnern eine Wohnunterbringung im Wohnheim von Monte Porzio Catone (Rom) und im Wohnheim „La Pineta“ in Pescara mit Verpflegung, Unterkunft, Gemeinschaftseinrichtungen, sozialer, medizinischer und ernährungstechnischer Betreuung und Pflege..
Die Unterbringung erfolgt auf unbestimmte Zeit , kann aber durch freiwilliges Ausscheiden, eintretende Pflegebedürftigkeit oder die Nichtzahlung der auf der Grundlage des ISEE berechneten Teilnahmegebühr beendet werden.
Zielgruppe
Der Wohnheim-Dienst richtet sich an Rentner des öffentlichen Dienstes, die Mitglieder des Kreditfonds sind (auch aufgrund des ital. ministeriellen Dekrets Nr. 45 vom 7. März 2007), und deren Ehepartner.
Funktionsweise
Um akzeptiert zu werden, müssen die Gäste ein eigenes oder von Familienmitgliedern(oder Dritten) gesichertes Einkommen mit einer formalen Verpflichtung und einem von einem geriatrischen Bewertungsausschuss im Wohnheim festgestellten Zustand der psychophysischen Nicht-Pflegebedürftigkeit garantieren. Die Bedingung der Nicht-Pflegebedürftigkeit wird jährlich überprüft und der Verlust der Bedingung ist Anlass für die Beendigung der Unterbringung.
Der Zugang erfolgt über eine jährliche Ausschreibung, die online veröffentlicht wird. Die Aufnahme in das Heim setzt die Annahme und Einhaltung aller in der Geschäftsordnung der Wohnheime enthaltenen Regeln voraus.
Die Gäste beteiligen sich an den Ausgaben mit einer monatlichen Gebühr, die nach den ISEE-Stufen festgelegt wird, denen sie angehören. Die Gebühr variiert von mindestens 550 Euro bis maximal 1.000 Euro für Rentner im Einzelzimmer und von mindestens 1.000 Euro bis maximal 1.800 Euro für Ehepaare im Doppelzimmer.
Die Gebühr wird entsprechend dem Anstieg der Lebenshaltungskosten neu bewertet.
Im Falle einer akuten und/oder kurzzeitigen Erkrankungsorgt das Heim für die entsprechenden Therapien. Im Falle einer anhaltenden Erkrankung oder einer komplexeren Pathologie wird der Gast auf Kosten des nationalen Gesundheitsdienstes vorübergehend an einen öffentlichen oder privaten Ort der Pflege verlegt. Im Falle desVerlustes der psychophysischen Nicht-Pflegebedürftigkeitwird der Gast mit Zustimmung der Familienmitglieder in Pflegeeinrichtungen überführt, mit denen Vereinbarungen mit dem Wohnheim bestehen.
Um mehr zu erfahren, schauen Sie sich das Video über das Wohnheim von Monte Porzio Catone.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für die Beendigung von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.