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Studienförderung im Ausland (ITACA) für Kinder von Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen

Der Dienst ermöglicht die Teilnahme an der Ausschreibung für Stipendien zur vollständigen oder teilweisen Deckung eines Studienaufenthalts im Ausland für Kinder und Waisen von Mitgliedern des Kreditfonds oder Rentnern der Verwaltung der öffentlich Bediensteten.
Spezifisch für
Kinder und Waisen von Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) oder von Rentnern der Verwaltung der öffentlich Bediensteten
Der Dienst ist auch präsent in

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 5 Dezember 2025

Um was es geht

Das ITACA-Programm sieht ein Stipendium zur vollständigen oder teilweisen Deckung eines Studienaufenthalts im Ausland vor.

Der Aufenthalt wird von Dritten organisiert und bereitgestellt. Die Deckung wird vom INPS an die Gewinner der entsprechenden Ausschreibung ausgezahlt.

Hören Sie sich den Podcast Stipendien als Chance für Junge Menschen (auf Italienisch) auf dem Kanal "INPS on air“ (auf Italienisch) der Spreaker-Plattform an.

Zielgruppe

Das Studienprogramm im Ausland richtet sich an Kinder und Waisen:

  • von Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (mit einem Abzug von 0,35 % vom Gehalt aus dem Kreditfonds);
  • von öffentlichen Rentner die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen registriert sind (mit einem Abzug von 0,15 % vom Gehalt aus dem Kreditfonds).

Funktionsweise

INPS bietet den Studierenden die Möglichkeit, das gesamte Schuljahr oder nur einen Teil davon an einer Schule im Ausland zu absolvieren. 

Die im ausländischen Institut verbrachte Zeit wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen anerkannt.

Die Plätze werden über die Ausschreibung vergeben, die im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit (auf Italienisch) veröffentlicht wird.

Die Aufenthalte umfassen die Kosten für:

  • Unterkunft in Familien, in einem College oder Schulheimen;
  • eventuelle Einreisevisa;
  • Reise und Transfer vom Ankunftsflughafen zum Bestimmungsort, einschließlich Flughafensteuern;
  • Verpflegung während des gesamten Aufenthalts, einschließlich der Kosten für die Schulkantine;
  • öffentlicher Nahverkehr;
  • Versicherungsschutz.

Der vom Nutzer zu zahlende finanzielle Beitrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten des gewählten Studienpakets bzw. Aufenthalts und dem von INPS gezahlten Betrag. Die Berechnung dieses Betrags erfolgt auf Grundlage des ISEE der Familie und unter Einhaltung der in der Ausschreibung festgelegten Höchstbeträge.

Daher muss der Nutzer nur den Restbetrag zahlen, der nicht durch den INPS-Beitrag gedeckt ist.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Die geforderten Anforderungen lauten wie folgt:

  • im zweiten oder dritten Jahr einer Schule der Sekundarstufe II eingeschrieben sein;
  • keine Verspätung in der schulischen Laufbahn haben.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag ist innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist einzureichen.

ANTRAGSTELLUNG

Anträge müssen vom Antragsteller ausschließlich online über das Portal für Sozialleeistungen an INPS übermittelt werden.

Vor Ausfüllen und Einreichen des Online-Antrags sollte der Nutzer sicherstellen, dass er über seine Zugangsdaten verfügt.

Nach der Veröffentlichung der Ranglisten der unter Vorbehalt zugelassenen Antragsteller muss der Antragsteller der Leistung über den entsprechenden Dienst alle von der Ausschreibung geforderten Unterlagen online auf der INPS-Website übermitteln.