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Auszahlung von aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Raten der Zivilinvalidität an die Erben
Familienangehörige als Hinterbliebene
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 19 September 2023
Um was es geht
Die aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Raten (RMNR) sind die Summe der Raten oder Ratenanteile, die der Rentner zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung aufgrund des Todes des Anspruchsberechtigten nicht erhalten hat.
Die Rate steht auch im Falle eines Todesfalls zu, der vor der Anerkennung des Anspruchs auf die finanzielle Leistung eingetreten ist (einziger Artikel des Gesetzes Nr. 912/1986).
Zielgruppe
Die zum Zeitpunkt des Todes aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Raten stehen den Erben nach den Anteilen zu, die sich aus der Anwendung der Erbschaftsvorschriften ergeben.
Die Erben werden gemäß den Bestimmungen der Artikel 536 bis 548 des Zivilgesetzbuches ermittelt, wobei auch die Bestimmungen der Artikel 467 bis 469 in Bezug auf die Institution der Vertretung zu berücksichtigen sind.
Funktionsweise
Der Antrag muss ausschließlich online über Zugang zu dem eigens dafür eingerichteten Dienst eingereicht werden.
Bei der Einreichung des Antrags auf RMNR müssen die Erben eine Selbstbescheinigung als Nachweis für die Vorlage der Erbschaftserklärung oder alternativ eine Selbstbescheinigung über die Befreiung von der Erbschaftssteuer beilegen.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.
In der tabelle (pdf 206KB) sind sowohl die vom Institut per Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.
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