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Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften- Landwirtschaftsbetriebe- Vermittler und Berater
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 19 September 2023
Um was es geht
Der landwirtschaftliche Betrieb kann die Rückerstattung von Beiträgen verlangen, die über den geforderten Beitrag hinaus gezahlt wurden oder die infolge der Anerkennung einer Beitragsbefreiung oder -ermäßigung zu rückerstattbaren Beträgen geführt haben.
Zielgruppe
Der Beitragsausgleich ist Inhabern von landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten.
Antrag
Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die ordentliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.
In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.
In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.