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Handwerker und Gewerbetreibende- Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften- Vermittler und Berater
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 7 Dezember 2021
Um was es geht
Das INPS ermöglicht es, Arbeits-, Sozialversicherungs- und Sozialleistungen von Selbstständigen, online zu erfüllen.
Zielgruppe
Der Dienst ist an folgende Personen gerichtet:
- Vermittler gemäß Gesetz Nr. 12, 11. Januar 1979;
- Steueranwälte;
- jede weitere rechtmäßig bevollmächtigte Person.
Funktionsweise
Die Auftraggeber, professionelle Dinstleister, die Vermittler gemäß des Gesetzes Nr. 12 vom 11. Januar 1979, die Steuerbehörden und jede andere Person, die vom Kunden, vom professionellem Dienstleister oder dem Freiberufler der in der Verwaltung von Handwerkern und Gewerbetreibenden registrierten ist, rechtmäßig beauftragt ist und alle angegebenen Personen können als Bevollmächtigte online auf den Dienst zugreifen, um den Bestimmungen zur Arbeit, der Fürsorge, der telematischen Übermittlung der Fürsorgedokumente (INPS-Rundschreiben Nr. 126 vom 7. August 2013) und der Sozialbeihilfe für die Selbständigen, die in die Sonderverwaltungen der Handwerker und Gewerbetreibenden (Nachricht Nr. 18543 vom 13. November 2012) die in der Getrennten Verwaltung eingeschrieben sind (Gesetz Nr. 335, 8. August 1995), nachzukommen.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die gewöhnliche Frist für den Erlass von Maßnahmen ist durch Gesetz Nr. 241/1990 auf 30 Tage festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz andere Bedingungen festlegen.
Die Tabelle zeigt die Fristen von mehr als dreißig Tagen, die vom Institut mit Verordnungen festgelegt wurden.
Die Tabelle gibt neben den Bedingungen für den Erlass der Maßnahme auch die jeweils zuständige Person an.