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Landwirtschaftsbetriebe
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 19 März 2025
Um was es geht
Änderungen der Unternehmensdaten werden immer dann mitgeteilt, wenn sich die agroökonomische Zusammensetzung des Unternehmens und seine Beitragsmerkmale ändern, insbesondere im Falle einer signifikanten Änderung des Bedarfs des Unternehmens an Mitarbeitern; darüber hinaus müssen die Änderungen auch unter Bezugnahme auf die Daten zur Aktualisierung des Archivs der Landwirtschaftsbetriebe mit dem Ziel einer korrekten Besteuerung der Beiträge mitgeteilt werden (INPS-Rundschreiben Nr.88 vom 11. Juli 2006).
Zielgruppe
Die Mitteilung erfolgt durch die landwirtschaftlichen Betriebe, die landwirtschaftliche Arbeitskräfte unbefristet und befristet beschäftigen.
Funktionsweise
Gemäß demINPS-Rundschreiben Nr. 112 vom 29. Dezember 2023 dürfen Unternehmen Änderungen der Firmendaten unter Angabe der geänderten Daten ausschließlich auf telematischem Wege mitteilen.