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Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 4 Dezember 2024
Um was es geht
Arbeitgeber, die bei der Verwaltung der öffentlich Bediensteten registriert sind, müssen die Stilllegung der Beitragsposition in folgenden Fällen beantragen:
- Einstellung, auch infolge einer Verschmelzung durch Aufnahme;
- Einstellung aller Arbeitnehmerverhältnisse, die die Pflicht zur Eintragung in die Verwaltung vorsehen.
Zielgruppe
Die Mitteilung über die Einstellung muss gesendet werden von:
- Körperschaften und öffentlichen Verwaltungen;
- Privatpersonen, Arbeitgebern von Beschäftigten, die bei mindestens einer der für öffentlich Beschäftigte vorgesehenen Verwaltungen versichert sind, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Funktionsweise
Die Mitteilung über die Einstellung muss zusammen mit den Belegen an das institutionelle Postfach gestioneentigdp@inps.it gesendet werden.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 45 Tage festgesetzt.
In der Tabelle (PDF 205 KB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.