Sie sind in
Angestellte in der Privatwirtschaft- Rentner
-
-
Veröffentlichung: 16 Juli 2018 Letzte Aktualisierung: 12 Mai 2023
Um was es geht
Jedes Jahr veröffentlicht das INPS eine Ausschreibung für die Zuteilung eines Beitrags für Thermalkuren für die beim „Nuovo Fondo Mutualità“ des ex IPOST versicherten Personen.
Zielgruppe
Die Ausschreibung richtet sich an beim „Nuovo Fondo di Mutualità“ des ex IPOST versicherte Personen.
Funktionsweise
Die Höhe des Beitrags und die Bedingungen für dessen Gewährung sind in der Ausschreibung angegeben.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist die Registrierung beim „Nuovo Fondo di Mutualità“ mit einem Kapital von mindestens 1000 Euro.
Nicht möglich ist die gleichzeitige Teilnahme an der Ausschreibung „Sommerurlaub – Nuova Mutualità“, die ebenfalls den beim „Nuovo Fondo Mutualità“ des ex IPOST versicherten Personen vorbehalten ist.
Stellt die versicherte Person einen Antrag auf Teilnahme an beiden Ausschreibungen, wird ausschließlich der gemäß den Angaben im Eingangsprotokoll des Instituts zuletzt gestellte Antrag berücksichtigt.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag, dem eine Kopie der Lohnabrechnung beizufügen ist, muss mittels des entsprechenden Formulars erstellt und per Einschreiben mit Rückschein oder Wertsendung mit Rückschein an die folgende Adresse übermittelt werden:
INPS Direzione centrale Credito, Welfare e Strutture sociali - Area Politiche di assistenza e inclusione sociale per gli iscritti ai fondi mutualistici
Viale A. Ballarin 42
00142 ROM
Der Antrag kann auch per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse dc.creditowelfareestrutturesociali@postacert.inps.gov.it
Im Antragsformular muss die IBAN des italienischen Post- oder Bankgirokontos oder der Prepaid-Karte für den Empfang von Banküberweisungen seitens der öffentlichen Verwaltungen angegeben werden, dessen/deren einziger oder Mitinhaber die versicherte Person, die die Leistung in Anspruch nimmt, ist.
Was die Fristen und Bedingungen für die Übermittlung des Antrags betrifft, wird auf die Angaben in der entsprechenden Ausschreibung verwiesen.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle (pdf 210KB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.