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Veröffentlichung: 10 Januar 2019 Letzte Aktualisierung: 10 Februar 2026
Um was es geht
Jedes Jahr unterstützt das INPS durch die Vergabe von Stipendien die Teilnahme von öffentlich Bediensteten, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) registriert sind, an „Executive“-Masterstudiengängen.
Die „Executive“-Masterstudiengänge der Stufen I und II, die von staatlichen und nichtstaatlichen Universitäten angeboten werden, die vom Ministerium für Bildung, Universitäten und Forschung (MIUR) für die Verleihung akademischer Grade in Italien anerkannt sind, sollen eine Ausbildung auf hohem Niveau und eine qualifizierte berufliche Weiterbildung gewährleisten.
Zielgruppe
Die Stipendien richten sich an öffentlich Bedienstete, die:
- unbefristet im Dienst stehen;
- seit mindestens einem Jahr Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) sind.
Funktionsweise
Das Stipendium wird im Rahmen einer Ankündigung vergeben, die jedes Jahr online auf dem INPS-Portal veröffentlicht wird.
Die Ranglisten werden erstellt unter Addierung:
- der Punktzahl für das Dienstalter auf unbestimmte Zeit in der öffentlichen Verwaltung;
- der Punktzahl, die der ISEE-Indikatorenklasse 2025 entspricht.
Der Gewinner des Wettbewerbs erhält den Beitrag und wählt die Hochschule aus, an der er den „Executive“-Masterstudiengang der Stufe I oder II besuchen möchte.
Zum Zeitpunkt der Annahme der Leistung muss der Gewinner im Besitz eines Berichts des Arbeitgebers oder des Leiters der Organisationseinheit, der er angehört, sein, worin die Relevanz des gewählten „Executive“-Masterstudiengangs für die von ihm ausgeführten Aufgaben und seinen Arbeits- und Funktionsbereich bescheinigt wird, um die Kohärenz zwischen dem Kurs und dem entsprechenden Berufsbereich zu gewährleisten.
Die Höhe des Beitrags kann in Bezug auf die Art der Absolvierung des Masterstudiengangs variieren:
- in Präsenz;
- nach dem Blended-Learning-Modell (in Präsenz und online);
- Fernstudium in einem synchronen Format.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Um für das Stipendienprogramm in Frage zu kommen, müssen die Bewerber:
- unbefristet angestellte öffentlich Bedienstete und seit mindestens einem Jahr bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschrieben sein; der Status des öffentlich Bediensteten muss für mindestens zwei Jahre nach Erlangung des Master-Abschlusses aufrechterhalten werden, andernfalls sind die Kosten des Masterstudiengangs zurückzuerstatten;
- im Besitz des Hochschulabschlusses (Art. 16, Absatz 2, Präsidialerlass 162/1982) sein, der für den Zugang zum Master (Stufe I) vorgesehen ist;
- für den Zugang zum postgradualen Master (Stufe II) den Master-Abschluss oder den Abschluss nach der alten Studienordnung erworben haben;
- noch keine Stipendien vom Institut für „Executive“-Masterstudiengänge und/oder berufliche Weiterbildungskurse erhalten haben, die vom Institut unterstützt und finanziert werden.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag ist innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist einzureichen.
ANTRAGSTELLUNG
Der Interessent muss seinen Antrag gemäß den in der Ausschreibung angegebenen Modalitäten – ausschließlich online – über den dafür vorgesehenen Dienst an das INPS senden. Die Ausschreibungen und Ranglisten sind im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit (auf Italienisch) zu finden.
Vor Ausfüllen und Einreichen des Online-Antrags sollte der Nutzer sicherstellen, dass er über seine Zugangsdaten verfügt.
Nach der Veröffentlichung der Ranglisten der unter Vorbehalt zugelassenen Antragsteller muss der Antragsteller der Leistung über den entsprechenden Dienst alle von der Ausschreibung geforderten Unterlagen online übermitteln.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle (auf Italienich), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.
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