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Stipendien für „Executive“-Masterstudiengänge Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen

Der Dienst ermöglicht es, einen Antrag auf Erteilung eines Stipendiums für die Teilnahme an einem „Executive“-Masterstudiengang der ersten und zweiten Stufe zu stellen. Der Dienst richtet sich an die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, die bei der Einheitskasse registriert sind.
Spezifisch für
Öffentlich Bedienstete, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen registriert sind (Kreditfonds).

Veröffentlichung: 10 Januar 2019 Letzte Aktualisierung: 18 November 2024

Um was es geht

Jedes Jahr unterstützt das INPS durch die Vergabe von Stipendien die Teilnahme von öffentlich Bediensteten, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) registriert sind, an „Executive“-Masterstudiengängen.

Die „Executive“-Masterstudiengänge der Stufen I und II, die von staatlichen und nichtstaatlichen Universitäten angeboten werden, die vom Ministerium für Bildung, Universitäten und Forschung (MIUR) für die Verleihung akademischer Grade in Italien anerkannt sind, sollen eine Ausbildung auf hohem Niveau und eine qualifizierte berufliche Weiterbildung gewährleisten.

Zielgruppe

Die Stipendien richten sich an öffentlich Bedienstete, die bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) registriert sind.

Funktionsweise

BEGINN UND DAUER

Das Stipendium wird im Rahmen einer Ankündigung vergeben, die jedes Jahr online auf dem INPS-Portal veröffentlicht wird.

Gleichzeitig veröffentlicht jede Partneruniversität auf ihrer Website die entsprechende Ankündigung für die Zulassung zu den einzelnen „Executive“-Masterstudiengängen, die im akademischen Jahr aktiviert werden.

VERWIRKUNG

Die Bewerbungen für das Stipendium müssen von den Bewerbern innerhalb der gleichen Fristen eingereicht werden, die auch für die von den Universitäten veröffentlichten Ankündigungen für den jeweiligen Masterstudiengang gelten. Die Einzelheiten zu den einzelnen akademischen Initiativen und deren Fristen sowie die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Kursen sind auf der Website der Universität zu finden, deren Link sich in Anhang 1 der INPS-Ankündigung befindet.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Um für das Stipendienprogramm in Frage zu kommen, müssen die Bewerber:

  • öffentlich Bedienstete im Dienst und bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen registriert sein; der Status des Angestellten der öffentlichen Verwaltung muss für mindestens zwei Jahre nach Erlangung des Master-Abschlusses aufrechterhalten werden, andernfalls sind die Kosten des Master-Abschlusses zurückzuerstatten;
  • sich an der gewählten Universität für den „Executive“-Masterstudiengang beworben haben, für den sie sich um das Stipendium bewerben wollen;
  • noch keine Stipendien vom Institut für „Executive“-Masterstudiengänge und/oder berufliche Weiterbildungskurse erhalten haben, die vom Institut unterstützt und finanziert werden.

Um für das Stipendium in Frage zu kommen, muss der Bewerber alle von der Universität festgelegten Voraussetzungen für die Zulassung zu dem Masterstudiengang, für den er sich bewerben möchte, erfüllen und die Auswahltests bestanden haben.

Bewerber, die den Beitrag in Anspruch nehmen möchten, können dem Antrag auf Einschreibung in den Masterstudiengang an der Universität einen Bericht ihrer Verwaltung beifügen, in dem die Gründe für die Bewerbung dargelegt werden, auch in Bezug auf die besonderen beruflichen Merkmale des Bediensteten.

Die Vorlage eines solchen Berichts führt zu einer vorrangigen Behandlung und die Universität kann für die Zulassung von Bewerbern zu den Masterstudiengängen eine zusätzliche Punktzahl vergeben (maximal 20 von 100 Punkten).

Der Betrag der gewährten Leistung (Stipendium) wird vom Institut direkt an die Partnerhochschule gezahlt.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Die Bewerbung für das Stipendium muss innerhalb von fünf Tagen nach Veröffentlichung der Rangliste der erfolgreichen Bewerber durch die Universitäten eingereicht werden.

ANTRAGSTELLUNG

Der Interessent muss seine Bewerbung, eine für jeden gewählten Masterstudiengang, ausschließlich online über den dafür vorgesehenen Dienst an das INPS senden, gemäß den in der Ankündigung angegebenen Modalitäten. Die Ankündigungen und Ranglisten sind im Abschnitt Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit zu finden..

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.