Sie sind in
Geistliche
-
-
Veröffentlichung: 23 April 2026
Um was es geht
Der Vorsorgefonds für den weltlichen Klerus und für Geistliche nicht-katholischer Konfessionen (Klerusfonds), eingeführt durch das Gesetz 903/1973, ist mit folgenden Formen der Sozialversicherung kompatibel:
- der allgemeinen Pflichtversicherung (AGO) für die Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrente;
- anderen Formen der Sozialversicherung, die die AGO ersetzen, ausschließen oder von ihr befreien.
Die Eintragung in den Fonds ist obligatorisch und hängt vom Status als Geistlicher ab, der vom zuständigen Ordinarius (oder einer gleichwertigen Stelle für nicht-katholische Konfessionen) zu bescheinigen ist.
Der Ordinarius ist verpflichtet, dem INPS die Umstände mitzuteilen, die die Eintragung in den Fonds, deren Aufrechterhaltung und Einstellung bestimmen.
Jedes Jahr veröffentlicht das INPS ein Rundschreiben, das auf einem interministeriellen Dekret basiert und Folgendes angibt:
- die Höhe des Beitrags;
- die Zahlungsmodalitäten.
Zielgruppe
Es richtet sich an die Versicherten des Vorsorgefonds für den weltlichen Klerus und für Geistliche nicht-katholischer Konfessionen.
Funktionsweise
SELBSTSTÄNDIGE BEITRAGSZAHLUNG
Die selbstständige Betragszahlung ist vorgesehen für:
- weltliche katholische Priester, die von der im Gesetz 222/1985 genannten Versorgung ausgeschlossen sind;
- nicht-katholische Geistliche, die gemäß den für jede Konfession vorgesehenen Bestimmungen des entsprechenden Ministerialdekrets, mit dem die Bestimmungen des Gesetzes 903/1973 auf die jeweilige Glaubensgemeinschaft ausgedehnt wurden, zur individuellen Erfüllung verpflichtet sind;
- weltlich katholische Priester und nicht-katholische Geistliche, für die die Verpflichtung zur Eintragung in den Fonds nicht mehr besteht und die freiwillige Beiträge leisten.
WIE ZU BEZAHLEN
Die Zahlung kann vorgenommen werden:
- online, über das Zahlungsportal;
- unter Verwendung einer Zahlungsmitteilung pagoPA, die vom Zahlungsportal generiert oder an die eigene Wohnadresse zugestellt wurde;
- über die App IO (App der öffentlichen Dienste für Benachrichtigungen und digitale Zahlungen, verfügbar im App Store und Play Store), indem Sie den auf der Mitteilung vorhandenen QR-Code scannen oder die Daten manuell eingeben;
- bei Banken, Geldautomaten, vertraglich gebundenen Händlern und Postämtern unter Vorlage der Mitteilung in Papier- oder digitaler Form.
Wählen Sie im Homebanking-Dienst oder am Geldautomaten die Option CBILL/pagoPA aus und geben Sie Folgendes ein:
- Unternehmenscode: die Steuernummer des INPS oder den INPS zugewiesenen CBILL-Code, AAQV6;
- Zahlscheincode: die Nummer der Zahlungsmitteilung (18 Ziffern, ohne Leerzeichen);
- Zahlungsbetrag.
Für weitere Details zu den Zahlungskanälen können Sie den Abschnitt „WO BEZAHLEN“ auf der Website pagoPA (auf Italienisch) aufrufen.
Der Versicherte erhält in jedem Fall die Zahlungsmitteilungen.
ANZEIGEN UND DRUCKEN DER ZAHLUNGSMITTEILUNG
Sie können die Zahlungsmitteilung pagoPA auf der Website des INPS anzeigen und ausdrucken, indem Sie mit folgenden Anmeldedaten auf das „Zahlungsportal“, Bereich „Klerusfonds“, zugreifen:
- SPID-Identität: kann von den akkreditierten Identitätsanbietern angefordert werden, die Liste ist auf der entsprechenden Website (auf Italienisch) verfügbar;
- CIE (elektronischer Personalausweis);
- eIDAS (Electronic IDentification Authentication and Signature);
- CNS (nationale Servicekarte);
- Geräte-PIN, die vom Institut ausgegeben wird, nur für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die nicht im Besitz eines italienischen Ausweisdokuments sind, da sie keine SPID-Zugangsdaten beantragen können;
- Steuernummer und Fondscode (falls erforderlich, fügen Sie dem Fondscode eine oder mehrere 0 hinzu).
SAMMELZAHLUNGEN UND ÜBERWEISUNG
Die einmalige Zahlung per Überweisung ist vorgesehen für:
- das Istituto centrale per il sostentamento del clero (ICSC) (Zentrale Einrichtung für den Unterhalt der Geistlichen der italienischen katholischen Kirche) für katholische Priester, die unter das Unterhaltssystem (Gesetz 222/1985) fallen;
- die nicht-katholischen Konfessionen, für ihre Geistlichen in Fällen, in denen das Ministerialdekret, das die Anwendung des Gesetzes 903/1973 auf die entsprechende Religionsgemeinschaft ausgedehnt hat, die einmalige Erfüllung vorsieht.
Die Sammelzahlungen müssen, ausschließlich per Direktüberweisung, an die Finanzabteilung der Provinz auf die Sonderkonten der Direzione provinciale di Terni erfolgen:
- IBAN: IT24K0100004306CS0000006374;
- BIC: BITAITRRENT (auch innerhalb des Euro-Raums gültig).
Die Überweisungen aus Ländern außerhalb des Euro-Raums müssen auf das Konto derselben Provinzdirektion bei Intesa Sanpaolo angewiesen werden:
- IBAN: IT27K0306914405100000004580;
- BIC/Swift: BCITITMMXXX.
Die Verwendung der Überweisung ist ausnahmsweise im Einzelfall für Zahlungen, die zu den regulären Fälligkeiten zu leisten sind, auch folgenden Versicherten gestattet, die sich im Ausland befinden:
- freiwilligen Beitragszahlern;
- Pflicht-Beitragszahlern im Dienst einer italienischen Diözese oder einer gleichwertigen Stelle für die Geistlichen nicht-katholischer Konfessionen.
Voraussetzungen:
- Notwendigkeit, die Erfüllung außerhalb des Staatsgebiets zu erleichtern, indem die Möglichkeit der Direktüberweisung an die Finanzabteilung der Provinz eingeräumt wird;
- vorherige Genehmigung der Provinzdirektion Terni.
Die Genehmigung dient dazu, die manuelle Zuordnung der Zahlung zur Versicherungsposition zu ermöglichen.
Der Verwendungszweck der Überweisungen, sowohl der individuellen als auch der Sammelüberweisungen, muss Folgendes enthalten:
- das Wort „CLERO“;
- die Steuernummer des Priesters oder des Geistlichen (bzw. die Kennung des ICSC oder der nicht-katholischen Konfession für Sammelüberweisungen);
- den Bezugszeitraum („von / bis“ im Format TT/MM /JJJJ).
In Ermangelung dieser Daten und unter ausschließlicher Bezugnahme auf die Überweisungen einzelner Mitglieder sowie ohne vorherige Genehmigung der Provinzdirektion Terni wird die Zahlung nicht im Kontoauszug ausgewiesen.
Die von der Provinzdirektion Terni erteilte Genehmigung bleibt auch für nachfolgende Zahlungen bis auf Widerruf gültig.
Die Genehmigung kann beantragt werden per:
- E-Mail an fondo.clero@inps.it;
- PEC (zert. E-Mail-Adresse) an direzione.provinciale.terni@postacert.inps.gov.it.
Whatsapp
Twitter
Facebook
Linkedin