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Öffentlich Bedienstete
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Veröffentlichung: 14 September 2021 Letzte Aktualisierung: 7 Dezember 2021
Um was es geht
Gegen die von den Einrichtungen des Instituts erlassenen Rechtsakte im Bereich der Eintragung und der Beiträge zu Lasten der Verwaltung der öffentlich Bediensteten ist die Einreichung von Verwaltungsbeschwerden bei den Überwachungsausschüssen zulässig.
Zielgruppe
Mitglieder der Verwaltung der öffentlich Bediensteten können eine Beschwerde einlegen.
Funktionsweise
Der Beschwerdeführer muss innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des angefochtenen Schriftstücks eine Beschwerde einlegen.
Die Überwachungsausschüsse sind:
- Überwachungsausschuss für die Sozialleistungen für zivile und militärische Angestellte des Staates und ihre Hinterbliebenen;
- Überwachungsausschuss für Sozialleistungen für Angestellte von Kommunalbehörden;
- Überwachungsausschuss für die Renten im Gesundheitswesen;
- Überwachungsausschuss für Sozialleistungen für Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Behörden;
- Überwachungsausschuss für die Renten der Gerichtsvollzieher, Hilfsbeamte der Gerichtsvollzieher und Koadjutoren;
- Überwachungsausschuss für Renten für Kindergärtner und Lehrpersonal von gleichgestellten Grundschulen.
Die Frist für die Entscheidung beträgt 90 Tage ab dem Datum des Eingangs des elektronischen Protokolls. Der Ausschuss ist jedoch befugt, die Beschwerden zu prüfen und darüber auch nach Ablauf der Frist zu entscheiden. Gemäß Artikel 8 Absatz 7 des Dekrets des Präsidenten der Republik 368/1997 gelten für Beschwerden die Bestimmungen des Dekrets des Präsidenten der Republik 1199/1971 über hierarchische Beschwerden.
Antrag
Die Verwaltungsbeschwerden an die Überwachungsausschüsse können dem Institut ausschließlich auf elektronischem Wege über den Dienst „Online-Beschwerde“ übermittelt werden (derselbe Dienst, der für die Beschwerden an die Zentralausschüsse der Mitglieder der privaten Verwaltung verwendet wird).
Bearbeitungszeit der Maßnahme
Die gewöhnliche Frist für den Erlass von Maßnahmen ist durch Gesetz Nr. 241/1990 auf 30 Tage festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz andere Bedingungen festlegen.