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Garantiefonds - (SR52/SR95) Erklärung der für das Insolvenzverfahren zuständigen Person

Der Dienst ermöglicht es den für das Insolvenzverfahren zuständigen Person, die in den Formularen SR52, betreffend der TFR- Abfindungen und Arbeitsguthaben, sowie SR95 betreffend der Zusatzrentenversicherungsposition des Arbeitnehmers, enthaltenen Informationen online zu übermitteln.

Spezifisch für
Der Dienst ist an die zuständige Person für das Insolvenzverfahren gerichtet

Veröffentlichung: 20 Oktober 2022 Letzte Aktualisierung: 25 September 2026

Um was es geht

Es handelt es sich um den Dienst, der es der für das Insolvenzverfahren zuständigen Person ermöglicht, die in den Formularen SR52 und SR95 enthaltenen Erklärungen zu den Krediten der Arbeitnehmer (TFR-Abfindung, Entlohnungen sowie ausstehende Beiträge zur Zusatzrentenversicherung) online zu übermitteln.

Die Erklärungen erleichtern den Arbeitnehmern die Beantragung von Leistungen aus den Garantiefonds. Die für die Insolvenzverfahren zuständige Person übermittelt dem INPS allgemeine Informationen zum Verfahren sowie spezifische Angaben zu den Krediten der einzelnen Arbeitnehmer:

  • mit dem Formular SR52 für den Garantiefonds für die TFR-Abfindung und Arbeitskrediten;
  • mit dem Formular SR95 für den Garantiefonds der Zusatzrentenversicherungsposition.

Mit derselben Übermittlung können in den vorgesehenen Fällen auch die Daten für die Auszahlung der während der CIGS aufgelaufene TFR-Abfindunganteile übermittelt werden.

Zielgruppe

Der Dienst ist an die für das Insolvenzverfahren zuständigen Person gerichtet.

Funktionsweise

Erklärungen werden im Massenverfahren per XML-Datei übermittelt; hierfür ist der Online-Dienst „Garantiefonds – (SR52/SR95) - XML ​​Erklärung der für das Insolvenzverfahren zuständigen Person“, der auf dieser Seite durch Anklicken von „Verwenden Sie den Dienst“ aufgerufen werden kann, verfügbar.

Über denselben Dienst können Sie Folgendes einsehen:

  • die Ergebnisse der Verarbeitung der übermittelten XML-Dateien innerhalb von 24 Stunden nach der Übermittlung der jeweiligen Datei;
  • die über sämtliche Einreichungskanäle – einschließlich der nicht mehr aktiven Online-Kanäle – eingeholten Erklärungen.

Technische Anweisungen zur Erstellung von XML-Dateien für Massenanfragen

Vor dem Senden der XML-Dateien ist Folgendes erforderlich:

  • Validierung der Datei anhand der XSD-Definitionsdatei: Die frühzeitige Überprüfung auf Syntaxfehler verhindert, dass die Datei abgewiesen wird;
  • die Qualität der in den XML-Dateien enthaltenen Daten überprüfen, um Aufforderungen zur Nachreichung von Unterlagen zu vermeiden.

Die technischen Informationen sind in der beiliegenden Dokumentation aufgeführt:

Häufigste Fehler

Bei bereits ausgezahlten Vorschüssen ist Folgendes anzugeben:

  • sämtliche Beträge vor Steuern, sowohl die beantragte TFR-Abfindung als auch der TFR-Vorschuss;
  • die Höhe der Steuern auf die ausgezahlten Vorschüsse.

Diese Daten ermöglichen es dem INPS, eine kohärente Steuerdokumentation zu erstellen.

Bei technischen Fragen zur Ausfüllung von XML-Dateien oder zur Verwaltung von Ergebnisdateien können Sie sich an  Info.FondoGaranzia@inps.it  schreiben.