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Pflege- und Betreuungszulage (ACS) zur Behandlung von Tuberkulose

Der Dienst ermöglicht die Beantragung einer Pflege- und Unterhaltszulage aufgrund einer Kürzung der Vergütung auf weniger als die Hälfte. Er richtet sich an verschiedene Arten von Personen, die an Tuberkulose leiden.
Adressiert an:
Kategorien
Ärzte- Patronatsstellen- Personen, die an einer Tuberkulose erkrankt waren
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-
Der Dienst ist auch präsent in

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 28 April 2025

Um was es geht

Die Pflege- und Unterhaltszulage (ACS) wird vom INPS als fester Betrag zuerkannt, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Tuberkulosekrankheit unter Berücksichtigung der Fähigkeiten auf weniger als die Hälfte gesunken ist und kein normales kontinuierliches Vollzeitgehalt gezahlt wird.

Zielgruppe

Diese Leistung steht denjenigen zu, die bereits Anspruch auf die Tagentschädigung (IG) haben, und zwar:

  • Versicherten, die während ihres gesamten Arbeitslebens mindestens ein Beitragsjahr oder 52 wöchentliche Beiträge geltend machen können (Art. 3, Gesetz 419/1975). Ab dem 1. Januar 1999 wurde der Beitrag für die obligatorische Tuberkuloseversicherung gestrichen; die Beitragspflicht gilt als erfüllt, wenn Sie Beitragszahlungen für die Versicherung gegen Invalidität, Alter und Hinterbliebene (IVS) leisten;
  • bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern des öffentlichen Sektors;
  • bestimmten Kategorien von Rentnern und Rentenempfängern;
  • den unterhaltsberechtigten Familienangehörigen des Versicherten, auch wenn sie nicht beim INPS versichert sind.

Funktionsweise

BEGINN UND DAUER

Die Leistung läuft:

  • ab dem Tag nach dem Ende der Leistung nach einem Sanatoriumsaufenthalt (IPS), wenn der Antrag innerhalb von 90 Tagen gestellt wird;
  • ab dem Tag nach dem Ende der vorherigen Pflege- und Unterhaltszulage, wenn der Antrag innerhalb von 90 Tagen gestellt wird;
  • ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Antrag folgt, wenn er 90 Tage nach dem Ende der Leistung nach einem Sanatoriumsaufenthalt oder der vorherigen Pflege-und Unterhaltszulage eingereicht wird

Die Leistung:

  • wird für 24 Monate nach dem Ende der Leistung nach einem Sanatoriumsaufenthalt (IPS) gezahlt;
  • kann innerhalb von 24 Monaten ohne zeitliche Begrenzung um 24 Monate verlängert werden, solange die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind;
  • wird im Falle eines neuen Behandlungszyklus unterbrochen;
  • beginnt nach einem neuen Behandlungszyklus erneut, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

HÖHE DER LEISTUNG

Die Leistung entspricht einem festen Betrag, der jährlich durch Ministerialerlass festgelegt und aktualisiert wird (INPS-Rundschreiben Nr. 3 vom 3. Januar 2024 (auf Italienisch)).

Antrag

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende der Leistung nach einem Sanatoriumsaufenthalt oder dem Ende des vorherigen Pflege- und Unterhaltsgeldes eingereicht werden.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss gemäß den Angaben im INPS-Rundschreiben Nr. 45 vom 27. März 2012 (auf Italienisch) online beim INPS eingereicht werden.

Wahlweise kann der Antrag auch wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von ihnen angebotenen Telematikdiensten.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

In der Tabelle (auf Italienisch) sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.

In der Tabelle (auf Italienisch) ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.

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