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Veröffentlichung: 3 April 2017
Um was es geht
Um Hilfsleistungen, die vom Gesetz im Falle der Anerkennung von Zivilinvalidität, Gehörlosigkeit oder Blindheit vorgesehen sind (Gesetz 5. Februar 1992 und Gesetz Nr. 68, 12. März 1999), zu beantragen, ist es notwendig, die sozialen und wirtschaftlichen und Einkommensdaten zu übermitteln.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an Menschen mit Behinderung.
Funktionsweise
Nach Beendigung der Überprüfung der gesundheitlichen Bedingungen, die den Anspruch auf die vom Gesetz vorgesehenen Leistungen ergeben, kann der Nutzer nach Erhalt des Protokolls der Zivilinvalidität, das auch über den Dienst Online-Postfach (Cassettapostale online) zugänglich ist, die erforderlichen sozialen und wirtschaftlichen und Einkommensdaten online an das INPS übermitteln, um seinen Antrag auf Genehmigung der Hilfsleistungen für Zivilinvalidität (Erwerbsminderungszulage „Assegnoordinario di invalidità“, Pflege- und Betreuungszulage "assegno di accompagnamento", etc.) zu bewerten.