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Bonus für Neugeborene

Der Dienst ermöglicht Eltern, die die erforderlichen Anforderungen erfüllen, die Beantragung des Bonus für Neugeborene, der einen Beitrag für jedes Kind vorsieht, das ab dem 1. Januar 2025 geboren oder adoptiert wurde.

Adressiert an:
Kategorien
Eltern
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 18 Mai 2026

Um was es geht

Es handelt sich um einen einkommensstützenden Beitrag, der durch Artikel 1 Absatz 206 des Gesetzes Nr. 207 vom 30. Dezember 2024 zugunsten der Eltern eingeführt wurde, um die Geburtenrate zu fördern und zu den Betreuungsausgaben beizutragen.

Zielgruppe

Der Beitrag wird dem Elternteil eines ab dem 1. Januar 2025 geborenen, adoptierten oder in voradoptiver Betreuung befindlichen Kindes gewährt, der einen ISEE für spezifische Familienleistungen und für die Eingliederung, die für das Kind gelten, auf das sich das Ereignis bezieht, mit einem Wert von nicht mehr als 40.000 Euro hat.

Bei der Berechnung des ISEE-Werts werden die für das einheitliche und universelle Kindergeld (AUU) gezahlten Beträge nicht berücksichtigt.

Funktionsweise

HÖHE DER LEISTUNG

Der Bonus besteht aus einem einmaligen Betrag von 1.000 Euro.

Antrag

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss innerhalb von 120 Tagen ab dem Geburtsdatum bzw. ab der Aufnahme des Minderjährigen in die Familie eingereicht werden; andernfalls geht der Anspruch verloren.

Für Ereignisse, die im Jahr 2026 vor dem Eröffnungsdatum des betreffenden Dienstes eingetreten sind, kann der Antrag unter Androhung des Verfalls innerhalb von 120 Tagen (12. August 2026) ab dem Datum der Veröffentlichung der Mitteilung Nr. 1268 vom 14. April 2026 (auf Italienisch) eingereicht werden.

ANTRALLUNG

Der Antrag kann eingereicht werden, indem Sie auf dieser Seite auf „Nutzen Sie den Dienst“ klicken, oder über das Multikanal-Contact Center oder indem Sie sich an die Patronatsstellen wenden.

Um den Antrag für Ereignisse einzureichen oder zu verwalten, die im Jahr 2025 eingetreten sind, müssen Sie auf „Bonus für Neugeborene 2025“ in der Liste der Dienste klicken. 

Bei mehreren Kindern muss für jedes Kind ein Antrag gestellt werden.

Weitere Informationen

Das Institut erläutert den Beitrag mit dem INPS-Rundschreiben Nr. 45 vom 10. April 2026 (auf Italienisch) und der Mitteilung Nr. 1268 vom 14. April 2026 (auf Italienisch) und gibt an:

  • die Zugangsvoraussetzungen;
  • die Einreichung und Bearbeitung der Anträge;
  • den Betrag;
  • die Zahlung;
  • die steuerliche Behandlung des Beitrags.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die ordentliche Frist für den Erlass der Maßnahmen ist diejenige, die durch das Gesetz Nr. 241 von 1990 festgelegt ist: 30 Tage.