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Änderung der Bankverbindung zur Gutschrift der Rente

Wie ändere ich meine Bankverbindung zur Gutschrift der Rente?

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 6 Oktober 2026

Um was es geht   

Der Dienst ermöglicht die Änderung der Bankverbindung zur Gutschrift der Rente.

Zielgruppe

Gerichtet an Rentner, die die zuvor beim INPS hinterlegte IBAN der zahlenden Stelle (Bankinstitut, Poste Italiane SpA, Auslandsabteilung usw.) ändern möchten.

Funktionsweise

Um die Angaben zur Zahlstelle zu ändern, ist Folgendes erforderlich:

  • auf den Online-Dienst zugreifen;
  • die Anweisungen befolgen; bei Aufforderung aus Sicherheitsgründen die aktuellen Zahlungsdaten und anschließend die neuen Daten eingeben;
  • Empfangsbestätigung herunterladen;
  • den Änderungsantrag ausdrucken.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Um den Antrag einzureichen ist folgendes erforderlich:

  • Inhaber einer Rente zu sein; 
  • Eine Steurenummer und Zugangsdaten (auf Italienisch) zu besitzen.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss dem INPS online über den dafür vorgesehenen Dienst unter Verwendung der eigenen Zugangsdaten eingereicht werden.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass von Maßnahmen ist durch Gesetz Nr. 241/1990 auf 30 Tage festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz andere Bedingungen festlegen. 

Die Tabelle (auf Italienisch) zeigt die Fristen von mehr als dreißig Tagen, die vom Institut mit Verordnungen festgelegt wurden. 

Die Tabelle (auf Italienisch) gibt neben den Bedingungen für den Erlass der Maßnahme auch die jeweils zuständige Person an.

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