Sie sind in
Patronatsstellen- Öffentlich Bedienstete
-
-
Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 20 November 2024
Um was es geht
Mittels Berechnung besteht auf Antrag und ohne Aufwand für den Antragsteller die Möglichkeit, beim Staat oder anderen öffentlichen Behörden geleistete Erwerbszeiten, hinsichtlich derer die entsprechenden Beiträge in die Allgemeine Pflichtversicherung (AGO, Assicurazione Generale Obbligatoria) oder andere Verwaltungen abgeführt wurden, rentenrechtlich anrechnen zu lassen.
Zielgruppe
Die Einrichtung der Berechnung ist Teil der Gesetzgebung der bei CTPS eingeschriebenen staatlichen Angestellten.
Funktionsweise
Es wird vorausgesetzt, dass:
- die Berechnung vorgesehen ist für staatliche Diensttätigkeiten, die nicht im Rahmen eines Beamtenverhältnisses geleistet wurden und die Versicherung in der AGO oder einem Sondersozialversicherungsfonds beinhalteten (Artikel 11 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 1092 vom 29. Dezember 1973);
- die Berechnung von im Rahmen eines Beamtenverhältnisses und nicht im Rahmen eines Beamtenverhältnisses geleisteten Diensttätigkeiten für gesetzgebende Versammlungen von lokalen Behörden, staatlich anerkannten Stellen oder Einrichtungen und Institutionen nach öffentlichem Recht, die der staatlichen Aufsicht oder dem staatlichen Schutz unterliegen, möglich ist (Artikel 12 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 1092/1973);
- es festgelegt wurde, dass die in jedem Fall geleisteten Diensttätigkeiten, aufgrund derer ein Anspruch auf die beamtete oder nicht beamtete Einstufung in den staatlichen Behörden erwachsen ist, auf Antrag berechnet werden (Artikel 15 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 1092/1973).
Zur Bewertung wird jeweils Art. 11 oder Art. 14 herangezogen, je nachdem, ob die Beschäftigungszeiten mit oder ohne Versicherung bei der AGO geleistet wurden.
Der Antrag auf Berechnung der Diensttätigkeiten (Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 1092/1973) kann vom Antragsteller vor Erteilung des entsprechenden Anerkennungserlasses durch das Institut zurückgezogen werden.
Daher ist der Verzicht auf die berechenbaren Dienstzeiten mit Eintragung in die Allgemeine Pflichtversicherung (AGO) oder andere Kassen zulässig, bis das Institut die förmliche Berechnungsmaßnahme erlassen hat.
Antrag
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag auf Berechnung von Diensttätigkeiten kann während des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb einer endgültigen Frist von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt werden.
Sofern das Arbeitsverhältnis aufgrund des Erreichens der Altersgrenze beendet wird, muss der Antrag auf Berechnung mindestens zwei Jahre vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Erreichens dieser Grenze gestellt werden (Rundschreiben ex INPDAP Nr. 38 vom 11. Juni 2004).
Seit dem 31. Juli 2010 kann der Antrag auf Berechnung auch von der versicherten Person gestellt werden, d. h. der Person, die ohne Anspruch auf eine Rente aus dem Dienst ausgeschieden ist.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag auf Berechnung der Diensttätigkeiten muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:
- über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
- bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.
Für weitere Informationen wird auf das INPS-Rundschreiben Nr. 101 vom 19. September 2022 verwiesen.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 85 Tage festgesetzt.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.