Sie sind in
Veröffentlichung: 18 Juli 2023 Letzte Aktualisierung: 30 Mai 2025
Um was es geht
Die Verordnung der "Gestione Assistenza Magistrale" sieht unter den Fürsorgeleistungen die Gewährung von Schulbesuchsbeiträgen für Kinder, Waisen und Gleichgestellte von Mitgliedern der Gestione in behinderten Zustand vor.
Zielgruppe
Die Schulbesuchsbeiträge stehen den Kindern oder Waisenkindern und Gleichgestellten eines bei der Gestione Magistrale in behinderten Zustand eingetragenen Angestellten oder Rentners zu.
Den Kindern gleichgestellt sind Jugendliche, die während des Schuljahres, auf das sich die Ausschreibung bezieht, regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten betreut werden.
Den Waisenkindern gleichgestellt sind, die Waisen des anderen Elternteils sind oder Kinder, die vom anderen Elternteil nicht anerkannt werden.
Funktionsweise
HÖHE DER LEISTUNG
Die Höhe der Beiträge und die Vergabekriterien richten sich nach dem Betrag der letzten ISEE-Erklärung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist.
Die Maßnahme zur Unterstützung des Schulbesuchs ist nicht kumulierbar oder kompatibel mit:
- der Besuchszulage;
- anderen Leistungen, die von anderen Behörden im Wert von 50 % oder mehr gewährt werden;
- der Ausschreibung des INPS-Wettbewerbs "Supermedia" für das gleiche Schuljahr.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehört der Besuch einer der folgenden Bildungseinrichtungen im Bezugsschuljahr der Ausschreibung:
- Kitas;
- Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen ersten Grades (bis zur zweiten Klasse);
- Berufsschulen und Sonderschulen zur Vorbereitung auf die soziale und berufliche Eingliederung bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
Alle Voraussetzungen sind in der jährlich vom INPS herausgegebenen Ausschreibung angegeben. Sie können im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit (auf Italienisch). eingesehen werden.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss innerhalb der von der Ausschreibung festgelegten Fristen gestellt werden.
ANTRAGSTELLUNG
Schulbesuchsbeiträge können beantragt werden von:
- dem noch im Dienst oder bereits in Rente befindlichen Mitglied-Elternteil (als Rechtsinhaber/Antragsteller);
- dem hinterbliebenen Elternteil oder Vormund (als Antragsteller);
- der Ehegatte des Rechtsinhaber, falls dieser verstorben ist und der Ehegatte keinen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente hat (als hinterbliebener Elternteil);
- der Ehegatte des Rechtsinhabers, der die elterliche Verantwortung verloren hat (als antragstellender Elternteil);
- der andere Elternteil, auch wenn dieser nicht mit dem Rechtsinhaber verheiratet ist, im Falle des Todes des letzteren oder im Falle des Verlusts der elterlichen Verantwortung des Rechtsinhabers;
- der Vormund des Begünstigten des Rechts
Der Antrag ist dem INPS online auf der Website über den entsprechenden Dienst zu übermitteln.
Alternativ dazu kann der Antrag über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz gestellt werden.