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Rentner
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 9 Januar 2026
Um was es geht
Die bei der“Gestione Assistenza Magistrale“ registrierten Personen können einen Antrag auf ökonomischen Beitrag zur Ergänzung des Einkommens von Rentnern mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit mit vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit stellen.
Zielgruppe
Anspruchsberechtigt sind registrierte Rentner mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit, die in vollem Umfang und dauerhaft erwerbsunfähig sind.
Um den Beitrag zu erhalten, muss der Antragsteller von ärztlichen Kommissionen wie folgt eingestuft worden sein:
- Invalid mit einer vollständigen und dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (100 %) mit vollständiger Gehbehinderung ohne permanente Hilfe einer Begleitperson;
- Invalid mit einer vollständigen und dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (100 %) und einer ständig notwendigen Betreuung, da nicht in der Lage, Alltagstätigkeiten durchzuführen;
- Invalid und ein Alter von über fünfundsechzig Jahren mit dauerhaften Schwierigkeiten, altersgerechte Aufgaben zu erfüllen, und einer Schwerbehinderung von 100 %;
- Blinde;
- Blinde mit einem Restsehvermögen von nicht mehr als einem Zwanzigstel auf beiden Augen mit etwaiger Korrektur.
Funktionsweise
BEGINN UND DAUER
Dieser Beitrag ist:
- jährlich;
- wiederholbar.
HÖHE DER LEISTUNG
Der Beitrag:
- variiert zwischen 2.300 bis 9.300 Euro;
- reduziert sich um die Hälfte bei pflegebedürftigen Personen, die in speziellen Einrichtungen untergebracht sind;
- wird auf der Grundlage der Zugehörigkeitsgruppe gemäß den Angaben in der Tabelle berechnet.
| Einkommen | Entsprechungen | ||
|---|---|---|---|
| von Euro | bis Euro | Gruppe | Beitragshöhe |
| 0,00 | 8.000,00 | I | € 9.300,00 |
| 8.000,01 | 24.000,00 | II | € 6.900,00 |
| 24.000,01 | 32.000,00 | III | € 4.600,00 |
| 32.000,01 | und mehr oder bei ISEE nicht vorhanden | IV | € 2.300,00 |
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Zur Inanspruchnahme des Beitrags müssen die prüfende ärztlichen Kommissionen die Zustände der Behinderung und Pflegebedürftigkeit anerkennen.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag kann auch mehrmals jeweils im Abstand von 12 Monaten gestellt werden.
Der Antrag auf diesen Beitrag ist alternativ zum Gesundheitsbeitrag. Nur wenn die Anerkennung von Gesundheitszuständen auf einem gerichtlichen Genehmigungsbeschluss oder auf der Nichtverfügbarkeit der in Artikel 1 genannten Gesundheitsgutachten in der Datenbank des Instituts beruht, wird das Institut die vorgenannten Unterlagen von der betroffenen Person anfordern.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss ausschließlich online durch Anklicken von “Dienst verwenden“ und Auswahl von “Portal für Sozialleistungen“ beim INPS eingereicht werden.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle (auf Italienisch) die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.
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