Sie sind in
Rentner- Öffentlich Bedienstete
-
-
Veröffentlichung: 1 Februar 2017 Letzte Aktualisierung: 15 Mai 2023
Um was es geht
Die Der finanzielle Solidaritätssonderbeitrag ist für die bei der “Gestione Assistenza Magistrale“ versicherten Personen, die sich aufgrund von außerordentlichen Umständen in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, bestimmt.
Zielgruppe
Anspruchsberechtigt sind Personen, die bei der “Gestione Assistenza Magistrale“ versichert sind.
Funktionsweise
HÖHE DER LEISTUNG
In den Anhängen der veröffentlichten Verordnung, ist der Betrag der des zustehenden Beitrags für jeden einzelnen Fall erläutert.
VERWIRKUNG
Der Beitrag wird gewährt, vorausgesetzt, das Ereignis ist nicht abgedeckt durch:
- eine Versicherungspolice;
- eine andere Form der Entschädigung.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Die Leistung kann bei Eintreten eines der folgenden außergewöhnlichen Ereignisse in Anspruch genommen werden:
- Ausgaben für Reise, Kost und Logis in Verbindung mit einer schweren Erkrankung der versicherten Person;
- Ausgaben für außerordentliche Instandsetzung oder für Schäden oder Diebstahl in Bezug auf eine Eigentumswohnung;
- aufgewandte Ausgaben für die kontinuierliche Betreuung von Familienangehörigen, für die in steuerrechtlicher Hinsicht Unterhaltspflicht besteht;
- Ausgaben infolge des Tods eines Kinds, für das Unterhaltspflicht besteht, oder des Ehepartners;
- Ausgaben in Verbindung mit der gesetzlichen Trennung oder Scheidung;
- Verlust des Arbeitsplatzes, Bezug von Lohnausgleich oder Eintragung in die Mobilitätslisten des Ehepartners oder eines im Familienhaushalt lebenden Kinds;
- Zwangsräumung der Wohnsitzimmobilie;
- Pfändung zulasten der versicherten Person.
Die vollständige Liste der zulässigen Gründe für die Gewährung der Leistung ist in der Verordnung über die Gewährung einer Sonderbeihilfe und ihrer Ergänzung (pdf 2MB) enthalten.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss eingereicht werden:
- innerhalb von vier Monaten ab dem Datum der letzten Ausgabe im Zusammenhang mit dem Ereignis;
- innerhalb eines Jahres nach dem Ereignis, das die Ausgaben erforderlich gemacht hat.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss ausschließlich online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle (PDF, 210 KB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.